11.11.2024 | In seiner jüngsten Sitzung hat der Finanzausschuss einstimmig beschlossen, ab 1.1.2025 den Hebesatz der Grundsteuer A von 380 auf 373 v.H zu senken und den der
Grundsteuer B von 425 auf 442 v. H. zu erhöhen. Der Hebesatz der Gewerbesteuer bleibt mit 390 v.H. unverändert. Es ist damit zu rechnen, dass die Ratsversammlung am 25.11. die Werte final
beschließt.
Wie Kämmerin Annett Winter in der Sitzung erläuterte, sei die Anpassung der Sätze durch ein Urteil des Bundesverfassungssgericht notwendig geworden. Das Gericht hatte moniert, dass die alte Grundsteuer auf völlig veralteten Einheitswerten aus dem Jahre 1964 in den alten Bundesländern und sogar aus den 30er Jahren in den neuen Bundesländern beruhte. Ziel bei der Neuordnung sei eine aufkommensneutrale Regelung gewesen.
Die Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Grundstücke. Das „A“ steht dabei für „agrarisch“. Die Grundsteuer B steht für „baulich“ und fällt bei bebauten und unbebauten privaten sowie gewerblichen Grundstücken an.
In den letzten Jahren waren die Grundeigentümer aufgefordert, beim Finanzamt die Daten für die Wertermittlung unter Berücksichtigung der aktualisierten Bodenrichtwerte einzureichen. Inzwischen dürften alle Betroffenen die Steuerbescheide ihres Finanzamtes vorliegen haben. Der darin ausgewiesene Steuermessbetrag multipliziert mit dem aktuellen Hebesatz ergibt die Grundsteuer für 2025.
Winter:„Die Reformaufkommensneutralität stellt auf die Gesamtheit ab, nicht auf den Einzelnen. Das heißt, dass die individuelle Höhe der zu entrichtenden Grundsteuer unterschiedlich ausfällt, sie kann niedriger oder höher als vor der Grundsteuerreform sein. Sie wirkt sich also auf jeden einzelnen unterschiedlich stark aus. Dabei spielt die Grundstücksbewertung des Finanzamtes bereits eine entscheidende Rolle.“
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Bernd Faust (Dienstag, 12 November 2024 12:29)
Inzwischen dürften alle Betroffenen die Steuerbescheide ihres Finanzamtes vorliegen haben- ? Wirklich? Wir nicht und das dürfte kein Einzelfall sein. Und abgeblich die "neue" Steuer aufkommensneutral gestaltet werden sollte ( Sommer 2024), müßte hier etwas anders laufen.
Meier (Mittwoch, 13 November 2024 07:45)
Hauptsache feiern!
Immer sind die Anderen schuld.
Eine Frechheit
Fiete (Sonntag, 29 Dezember 2024 10:32)
Erhöhungen sind immer unschön. Aufregen darüber ist i.O. , ändert trotzdem nichts an vorh. Notwendigkeiten.
Warum dann aber an einer Stelle erhöht und an anderer Stelle sogar ermäßigt wird, entspricht nicht meiner Vorstellung
einer gerechten Lastenverteilung. Das hätte bestimmt anders laufen können, wenn nicht sogar zwingend müssen !!
Das sollte den Bürgern bitte von Seiten der Politik (vielleicht von Herrn D./CDU-Ratmitglied und Großgrundbesitzer von Wald und Wiesenflächen in Q ??) erklärt werden.
Hauseigentümer Quickborn (Freitag, 24 Januar 2025 11:41)
Wenn Sie das unter Plan B verstehen. Hat ja genauso geklappt, wie die groß angekündigte der Brückenquerung Ulzburger Landstraße. Wir zahlen mal eben 312 Euro mehr im Jahr. Großartig!
Ein weiterer Hauseigentümer in Quickborn (Freitag, 24 Januar 2025 11:52)
Ja, wieso müssen jetzt die privaten Hausbesitzer die Zeche für die Quickborner Misswirtschaft zahlen? Den Hebesatz B in diesem Jahr auch noch zu erhöhen, stößt bei mir auf absolutes Missverständnis.
Hauseigentümer Quickborn (Mittwoch, 19 Februar 2025 08:47)
4% Erhöhung für Gebäude ist ok und unter Betrachtung der jährlichen Inflation sogar sehr ok. Aber (!) warum gibt es eine Senkung für landwirtschaftliche Liegenschaften? Gilt hier der Zusammenhang mit Inflation aus ideologischen Gründen nicht.
Wenn Landwirtschaft nicht konkurrenzfähig ist dann muss sie etwas tun oder schrumpfen. So geht es jedem anderen Unternehmen auch. O Gott jetzt hat jemand was gegen die Landwirtschaft gesagt und wir werden bald alle nichts zu essen mehr haben. Aus meiner Sicht müssen die offenen und die vielen versteckten Subventionen der Landwirtschaft stark reduziert werden und das Geld in Zukunftsbranchen umgeleitet werden. Auch wenn das arme glückliche Kälbchen auf der Weide jetzt weint.