Grundsteuer B erhöht sich auf 442 v.H.

11.11.2024 | In seiner jüngsten Sitzung  hat der Finanzausschuss einstimmig beschlossen, ab 1.1.2025 den Hebesatz der  Grundsteuer A von 380 auf 373 v.H zu senken und den der Grundsteuer B von 425 auf 442 v. H. zu erhöhen. Der Hebesatz der Gewerbesteuer bleibt mit 390 v.H. unverändert. Es ist damit zu rechnen, dass die Ratsversammlung am 25.11. die Werte final beschließt.

Wie Kämmerin Annett Winter in der Sitzung erläuterte, sei die Anpassung der Sätze durch ein Urteil des Bundesverfassungssgericht notwendig geworden. Das Gericht hatte moniert, dass die alte Grundsteuer auf völlig veralteten Einheitswerten aus dem Jahre 1964 in den alten Bundesländern und sogar aus den 30er Jahren in den neuen Bundesländern beruhte. Ziel bei der Neuordnung sei eine aufkommensneutrale Regelung gewesen.

 

Die Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Grundstücke. Das „A“ steht dabei für „agrarisch“. Die Grundsteuer B steht für „baulich“ und fällt bei bebauten und unbebauten privaten sowie gewerblichen Grundstücken an.

 

In den letzten Jahren waren die Grundeigentümer aufgefordert, beim Finanzamt die Daten für die Wertermittlung unter Berücksichtigung der aktualisierten Bodenrichtwerte einzureichen. Inzwischen dürften alle Betroffenen die Steuerbescheide ihres Finanzamtes vorliegen haben. Der darin ausgewiesene  Steuermessbetrag multipliziert mit dem aktuellen Hebesatz ergibt die Grundsteuer für 2025.

 

Winter:„Die Reformaufkommensneutralität stellt auf die Gesamtheit ab, nicht auf den Einzelnen. Das heißt, dass die individuelle Höhe der zu entrichtenden Grundsteuer unterschiedlich ausfällt, sie kann niedriger oder höher als vor der Grundsteuerreform sein. Sie wirkt sich also auf jeden einzelnen unterschiedlich stark aus. Dabei spielt die Grundstücksbewertung des Finanzamtes bereits eine entscheidende Rolle.“

 

 

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Kommentare: 2
  • #1

    Bernd Faust (Dienstag, 12 November 2024 12:29)

    Inzwischen dürften alle Betroffenen die Steuerbescheide ihres Finanzamtes vorliegen haben- ? Wirklich? Wir nicht und das dürfte kein Einzelfall sein. Und abgeblich die "neue" Steuer aufkommensneutral gestaltet werden sollte ( Sommer 2024), müßte hier etwas anders laufen.

  • #2

    Meier (Mittwoch, 13 November 2024 07:45)

    Hauptsache feiern!
    Immer sind die Anderen schuld.

    Eine Frechheit

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