27.6.2024 Im Streit um den Bau eines Massenlogistikzentrums in Ellerau durch das US-Unternehmen Hillwood hat die Stadt Quickborn mit ihrer Beschwerde vor dem
Oberverwaltungsgericht Schleswig Erfolg. Mit Beschluss vom 27. Juni 2024 hat dasOberverwaltungsgericht der Beschwerde der Stadt Quickborn stattgegeben, die gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig eingelegt wurde. Dies hat die Stadt Quickborn heute (27.6.) in einer Presseinformation bekanntgegeben Das Verwaltungsgericht hatte zunächst noch zugunsten der Hillwood-Ansiedlung entschieden.
Mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist die Baugenehmigung für das
geplante Logistikzentrum in Ellerau nicht mehr vollziehbar, das Fortsetzen der Bauarbeiten wäre somit illegal. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.
„Seit über eineinhalb Jahren setzen wir alles daran, Quickborner und Ellerauer
Bürgerinnen und Bürger vor den verheerenden Folgen dieses überdimensionierten
Projekts zu schützen“, erklärt Quickborns Bürgermeister Thomas Beckmann am Tag der
Entscheidung. „Heute haben wir endlich Erfolg. Natürlich hat sich die Entscheidung
aufgrund der Ergebnisse der vielen übereinstimmenden, unabhängigen Gutachten
geradezu aufgedrängt, trotzdem sind wir vor allem erleichtert. Es ist zu erwarten, dass der Kreis Segeberg die rechtswidrige Baugenehmigung auf die Entscheidung des
Oberverwaltungsgerichts hin zeitnah aufheben wird.“
Das Schleswiger Oberverwaltungsgericht stützt seine Entscheidung im Wesentlichen auf
drei Gesichtspunkte, die die Stadt im Verfahren gegen die Ansiedlung des
Logistikzentrums vorgebracht hatte. Durch die Hillwood-Ansiedlung sei demnach mit einer deutlichen Verschlechterung der Verkehrsqualität zu rechnen, mit erheblichen Rückstaus und langen Wartezeiten. Die Leichtigkeit des Verkehrs sei dem Gericht zufolge ohne zusätzliche
Erschließungsmaßnahmen nicht gewährleistet und daher die Erschließung des
Bauvorhabens nicht gesichert. Ohne eine gesicherte Erschließung, also die
Gewährleistung, dass der Verkehr sicher und ohne erhebliche Überlastungen abgewickelt
werden kann, ist die Baugenehmigung rechtswidrig und nicht vollziehbar.
Zudem sei damit zu rechnen, dass es durch die mit der Ansiedlung des Logistikzentrums
einhergehende Steigerung des Verkehrsaufkommens zu einer nachhaltigen und
strukturellen Schädigung im Straßengebiet der Stadt Quickborn kommen werde. Denn die Asphaltdecke sei nicht auf die mit der Ansiedlung des Logistikzentrums einhergehende Zunahme des Schwerlastverkehrs ausgelegt.
Überdies seien der gerichtlichen Entscheidung die Zahlen der mit der Hillwood-Ansiedlungeinhergehenden Verkehrszunahme zugrunde zu legen, wie sie sich aus der
Baugenehmigung ergäben. Das Verwaltungsgericht hatte der erstinstanzlichen
Entscheidung hingegen die nach unten korrigierten Zahlen zugrunde gelegt, die Hillwood
noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren in einer „aktualisierten Betriebsbeschreibung“
nachgereicht hatte.
Auf der über 20 Jahren brachliegenden zehn Hektar großen Industriebrache an der Werner-von-Siemens-Straße in Ellerau will der Hillwood-Konzern für rund 80 Millionen Euro fünf jeweils 10.000 Quadratmete große Lagerhallen errichten. Nach Angaben des Unternehmens sind bereits etwa 20 Millionen Euro in das Vorhaben investiert geflossen.
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Ellerauer Bürger (Donnerstag, 27 Juni 2024 21:50)
Danke an den Quickborner Bürgermeister und die Verwaltung, danke an die Landtagsabgeordnete Annabell Krämer. So ein Engagement sind wir in Ellerau nicht gewohnt!
Wir hier in Ellerau sind mehr als froh und erleichtert. Hillwood wäre eine riesige Gefahr für unsere Schulkinder!
Anke Thomsen (Freitag, 28 Juni 2024 06:47)
Wir Quickborner und Quickbornerinnen sind auch froh, dass das Oberverwaltungsgericht den Stop des Weiterbaus des Hillwood - Vorhabens entschieden hat. Wir gratulieren Bürgermeister Thomas Beckmann und seinem super- Verwaltungsteam zu diesem Erfolg. Aber ein besonderer Tag ist das für uns Quickborner*innen, da wir ohnehin schon unter viel zu viel Verkehr und Lärm zu leiden haben. Nicht zu vergessen die katastrophale Situation für Schulkinder, Radfahrer*innen und Fußgänger*innen, da die Sicherheit dieser verletztlichsten Verkehrsteilnehmer*innen gar nicht gewährleistet werden konnte.
Bahnstrasse (Samstag, 29 Juni 2024 12:51)
Ein toller Erfolg!
Ich wünsche mir von Quickborn und Ellerau nun eine aktive Umgestaltung der Bahnstrasse im Sinne von Anwohnern, Radfahrern und Fussgängern.
Bernd Faust (Samstag, 29 Juni 2024 16:33)
Die Quickborner Verwaltung hat hier einen wirklich guten Job gemacht. Das Urteil stärkt mein Vertrauen in unsere Justiz. Jetzt sollten alle involvierten Akteure eine wirklich gute Lösung finden, die bezüglich des Straßenverkehrs besonders die schwächsten Verkehrsteilnehmer berücksichtigt. Denn die kommen schon jetzt auf der Bahnstraße zu kurz.
Ulrich Schuster (Samstag, 29 Juni 2024 18:39)
Gratuliere zu dem Erfolg. Wäre für Einzelpersonen nicht erreichbar gewesen. Das bittere Ende kommt aber noch.
Einer wird bezahlen müssen. Ich bin gespannt wer Einer ist!