Oberverwaltungsgericht stoppt Hillwood-Projekt

So sah es heute auf dem Gelände aus: Sogar mit dem Bau der Dächer hat der Investor schon begonnen
So sah es heute auf dem Gelände aus: Sogar mit dem Bau der Dächer hat der Investor schon begonnen

27.6.2024  Im Streit um den Bau eines Massenlogistikzentrums in Ellerau durch das US-Unternehmen Hillwood hat die Stadt Quickborn mit ihrer Beschwerde vor dem

Oberverwaltungsgericht Schleswig Erfolg. Mit Beschluss vom 27. Juni 2024 hat dasOberverwaltungsgericht der Beschwerde der Stadt Quickborn stattgegeben, die gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig eingelegt wurde. Dies hat die Stadt Quickborn heute (27.6.) in einer Presseinformation bekanntgegeben Das Verwaltungsgericht hatte zunächst noch zugunsten der Hillwood-Ansiedlung entschieden.

 

Mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist die Baugenehmigung für das

geplante Logistikzentrum in Ellerau nicht mehr vollziehbar, das Fortsetzen der Bauarbeiten wäre somit illegal. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

 

„Seit über eineinhalb Jahren setzen wir alles daran, Quickborner und Ellerauer

Bürgerinnen und Bürger vor den verheerenden Folgen dieses überdimensionierten

Projekts zu schützen“, erklärt Quickborns Bürgermeister Thomas Beckmann am Tag der

Entscheidung. „Heute haben wir endlich Erfolg. Natürlich hat sich die Entscheidung

aufgrund der Ergebnisse der vielen übereinstimmenden, unabhängigen Gutachten

geradezu aufgedrängt, trotzdem sind wir vor allem erleichtert. Es ist zu erwarten, dass der Kreis Segeberg die rechtswidrige Baugenehmigung auf die Entscheidung des

Oberverwaltungsgerichts hin zeitnah aufheben wird.“

 

Das Schleswiger Oberverwaltungsgericht stützt seine Entscheidung im Wesentlichen auf

drei Gesichtspunkte, die die Stadt im Verfahren gegen die Ansiedlung des

Logistikzentrums vorgebracht hatte. Durch die Hillwood-Ansiedlung sei demnach mit einer deutlichen Verschlechterung der Verkehrsqualität zu rechnen, mit erheblichen Rückstaus und langen Wartezeiten. Die Leichtigkeit des Verkehrs sei dem Gericht zufolge ohne zusätzliche

Erschließungsmaßnahmen nicht gewährleistet und daher die Erschließung des

Bauvorhabens nicht gesichert. Ohne eine gesicherte Erschließung, also die

Gewährleistung, dass der Verkehr sicher und ohne erhebliche Überlastungen abgewickelt

werden kann, ist die Baugenehmigung rechtswidrig und nicht vollziehbar.

 

Zudem sei damit zu rechnen, dass es durch die mit der Ansiedlung des Logistikzentrums

einhergehende Steigerung des Verkehrsaufkommens zu einer nachhaltigen und

strukturellen Schädigung im Straßengebiet der Stadt Quickborn kommen werde. Denn die Asphaltdecke sei nicht auf die mit der Ansiedlung des Logistikzentrums einhergehende Zunahme des Schwerlastverkehrs ausgelegt.

 

Überdies seien der gerichtlichen Entscheidung die Zahlen der mit der Hillwood-Ansiedlungeinhergehenden Verkehrszunahme zugrunde zu legen, wie sie sich aus der

Baugenehmigung ergäben. Das Verwaltungsgericht hatte der erstinstanzlichen

Entscheidung hingegen die nach unten korrigierten Zahlen zugrunde gelegt, die Hillwood

noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren in einer „aktualisierten Betriebsbeschreibung“

nachgereicht hatte.

 

Auf der über 20 Jahren brachliegenden zehn Hektar großen Industriebrache an der Werner-von-Siemens-Straße in Ellerau will der Hillwood-Konzern für rund 80 Millionen Euro fünf jeweils 10.000 Quadratmete große Lagerhallen errichten. Nach Angaben des Unternehmens sind bereits etwa 20 Millionen Euro in das Vorhaben investiert geflossen.

 

 

Für alle Hallen stehen bereits die Stützpfeiler der Außenwände
Für alle Hallen stehen bereits die Stützpfeiler der Außenwände

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Kommentare: 5
  • #1

    Ellerauer Bürger (Donnerstag, 27 Juni 2024 21:50)

    Danke an den Quickborner Bürgermeister und die Verwaltung, danke an die Landtagsabgeordnete Annabell Krämer. So ein Engagement sind wir in Ellerau nicht gewohnt!
    Wir hier in Ellerau sind mehr als froh und erleichtert. Hillwood wäre eine riesige Gefahr für unsere Schulkinder!

  • #2

    Anke Thomsen (Freitag, 28 Juni 2024 06:47)

    Wir Quickborner und Quickbornerinnen sind auch froh, dass das Oberverwaltungsgericht den Stop des Weiterbaus des Hillwood - Vorhabens entschieden hat. Wir gratulieren Bürgermeister Thomas Beckmann und seinem super- Verwaltungsteam zu diesem Erfolg. Aber ein besonderer Tag ist das für uns Quickborner*innen, da wir ohnehin schon unter viel zu viel Verkehr und Lärm zu leiden haben. Nicht zu vergessen die katastrophale Situation für Schulkinder, Radfahrer*innen und Fußgänger*innen, da die Sicherheit dieser verletztlichsten Verkehrsteilnehmer*innen gar nicht gewährleistet werden konnte.

  • #3

    Bahnstrasse (Samstag, 29 Juni 2024 12:51)

    Ein toller Erfolg!
    Ich wünsche mir von Quickborn und Ellerau nun eine aktive Umgestaltung der Bahnstrasse im Sinne von Anwohnern, Radfahrern und Fussgängern.

  • #4

    Bernd Faust (Samstag, 29 Juni 2024 16:33)

    Die Quickborner Verwaltung hat hier einen wirklich guten Job gemacht. Das Urteil stärkt mein Vertrauen in unsere Justiz. Jetzt sollten alle involvierten Akteure eine wirklich gute Lösung finden, die bezüglich des Straßenverkehrs besonders die schwächsten Verkehrsteilnehmer berücksichtigt. Denn die kommen schon jetzt auf der Bahnstraße zu kurz.

  • #5

    Ulrich Schuster (Samstag, 29 Juni 2024 18:39)

    Gratuliere zu dem Erfolg. Wäre für Einzelpersonen nicht erreichbar gewesen. Das bittere Ende kommt aber noch.
    Einer wird bezahlen müssen. Ich bin gespannt wer Einer ist!

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