20.10.2023 | Die Stadtverwaltung hat mit den Einzäunungen der Regenrückhaltebecken in Quickborn begonnen. In einem ersten Schritt wird das Regenrückhaltebecken in der Talstraße und
anschließend das Becken in der Max-Weber-Straße eingezäunt.
„Die wichtigste Antwort auf die Frage, warum unsere Regenrückhaltebecken eingezäunt werden, lautet: Sicherheit“, erklärt Uwe Scharpenberg, Fachbereichsleiter Tiefbauten der Stadt
Quickborn. „Gerade die naturnahe Gestaltung der Becken lässt die Gefahr durch die zum Teil steilen Böschungen nicht erkennen. Spaziergängerinnen, Spaziergänger und Kinder können leicht in die
Becken abrutschen. Um die Funktionsfähigkeit der Becken zu gewährleisten, muss der Wasserstand niedrig gehalten werden. Das wiederum erschwert das Herausklettern oder macht es sogar unmöglich. In
der Vergangenheit ist es in Deutschland immer wieder zu tragischen Todesfällen gekommen.“
Regenrückhaltebecken haben die Aufgabe, das anfallende Regenwasser bei Starkregenereignissen aufzufangen und dieses dann zeitverzögert in die Vorflut abzugeben. Es handelt sich um technische
Anlagen, die dem Hochwasserschutz dienen, auch wenn dies nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen ist.
Als technische Anlage muss ein Rückhaltebecken verkehrssicher betrieben werden. Es muss sichergestellt werden, dass von diesen Anlagen keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Laut Aussage des
Kommunalen Schadensausgleichs Schleswig-Holstein und gemäß der aktuellen Rechtsprechung müssen Regenrückhaltebecken unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflicht vollständig eingezäunt
werden – in einer Höhe von mindestens 1,80 Metern.
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Jürgen Jacobs (Freitag, 20 Oktober 2023 20:33)
.... tja die Bürokratie in Deutschland.....