Stadt informiert zu Förderungen für Einbruchschutz, Biodiversität im Tourismus und Klimaschutz

Die Stadt hat in den letzten Tagen mehrere Informationen zu Fördermöglichkeiten herausgegeben, die wir hier zusammenfassend veröffentlichen.

 

Förderinformation Einbruchschutz
Die Stadt Quickborn informiert, dass das Land Schleswig-Holstein Maßnahmen zur Sicherung des selbstgenutzten Wohneigentums oder der gemieteten und selbstgenutzten Wohnimmobilie gegen Einbruch fördert.

Antragsberechtigt sind:
o Privatpersonen als Eigentümerinnen und Eigentümer
o Private Mieterinnen und Mieter

Die förderfähigen Ausgaben werden gestaffelt mit bis zu 20%, höchstens jedoch 1.550 Euro pro Objekt/Wohneinheit bezuschusst. Ausgaben unter 500 Euro sind leider nicht förderfähig.

Die Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein. Anträge und weitere Informationen zu diesem Förderprogramm sind auf der Hompage der IB.SH vorhanden (https://www.ib-sh.de/produkt/zuschuss-fuer-einbruchschutz/).

Anträge für diese Förderungsmaßnahmen sind aktuell möglich.

Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an: foerdermittelmanagement@quickborn.de

 

Förderinformation Biodiversität im Tourismus
Die Stadt Quickborn informiert, dass das Land Schleswig-Holstein investive Maßnahmen zur Steigerung der Biodiversität im Tourismus fördert. Hierzu zählen insbesondere die insektenfreundliche, regionaltypische Umgestaltung von Außenanlagen, der Austausch vorhandener Außenbeleuchtung gegen insekten- und fledermausverträgliche Beleuchtung, das Aufstellen von Insektenhotels oder die Anlage von naturnahen Kleingewässern.

Antragsberechtigt sind:
Betreibende von Campingplätzen und touristisch genutzten Bauernhöfen
Betreibende von Gaststätten und Beherbergungsbetrieben
Lokale Tourismusorganisationen

Die förderfähigen Ausgaben von mindestens 5.000 Euro werden bis zu 80% bezuschusst. Zuwendungsanträge sind schriftlich an das Tourismusreferat im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein als Bewilligungsstelle zu richten.

Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an: foerdermittelmanagement@quickborn.de

 

Förderinformation Klimaschutz Land SH gibt Förderzeitfenster bekannt
Die Stadt Quickborn informiert, dass das Land Schleswig-Holstein in einer Pressemitteilung folgende Förderantragszeitfenster bekannt gegeben hat:

Anträge auf nicht-fossile Heizsysteme ab 16.08.2023
Anträge für Ladestationen (Wallboxen) ab 17.08.2023
Anträge für Batteriespeicher ab 22.08.2023
Anträge für PV-Balkonanlagen ab 29.08.2023

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung auf der Website des Landes Schleswig-Holstein. Sie erreichen die Pressemitteilung des Landes unter:

www.quickborn.de/foerderzeitfenster

Anträge sind ausschließlich online über die Einstiegsseite „ Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ im Serviceportal des Landes Schleswig Holstein (http://serviceportal.schleswig-holstein.de) zu stellen.

Für Rückfragen zu dieser oder weiteren Förderungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an foerdermittelmanagement@quickborn.de an Frau Heidrun Köllmann.


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