Die Stadt hat in den letzten Tagen mehrere Informationen zu Fördermöglichkeiten herausgegeben, die wir hier zusammenfassend veröffentlichen.
Förderinformation Einbruchschutz
Die Stadt Quickborn informiert, dass das Land Schleswig-Holstein Maßnahmen zur Sicherung des selbstgenutzten Wohneigentums oder der
gemieteten und selbstgenutzten Wohnimmobilie gegen Einbruch fördert.
Antragsberechtigt sind:
o Privatpersonen als Eigentümerinnen und Eigentümer
o Private Mieterinnen und Mieter
Die förderfähigen Ausgaben werden gestaffelt mit bis zu 20%, höchstens jedoch 1.550 Euro pro Objekt/Wohneinheit bezuschusst. Ausgaben unter 500 Euro sind leider nicht förderfähig.
Die Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein. Anträge und weitere Informationen zu diesem Förderprogramm sind auf der Hompage der IB.SH vorhanden
(https://www.ib-sh.de/produkt/zuschuss-fuer-einbruchschutz/).
Anträge für diese Förderungsmaßnahmen sind aktuell möglich.
Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an: foerdermittelmanagement@quickborn.de
Förderinformation Biodiversität im Tourismus
Die Stadt Quickborn informiert, dass das Land Schleswig-Holstein investive Maßnahmen zur Steigerung der Biodiversität im
Tourismus fördert. Hierzu zählen insbesondere die insektenfreundliche, regionaltypische Umgestaltung von Außenanlagen, der Austausch vorhandener Außenbeleuchtung gegen insekten- und
fledermausverträgliche Beleuchtung, das Aufstellen von Insektenhotels oder die Anlage von naturnahen Kleingewässern.
Antragsberechtigt sind:
Betreibende von Campingplätzen und touristisch genutzten Bauernhöfen
Betreibende von Gaststätten und Beherbergungsbetrieben
Lokale Tourismusorganisationen
Die förderfähigen Ausgaben von mindestens 5.000 Euro werden bis zu 80% bezuschusst. Zuwendungsanträge sind schriftlich an das Tourismusreferat im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit,
Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein als Bewilligungsstelle zu richten.
Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an: foerdermittelmanagement@quickborn.de
Förderinformation Klimaschutz Land SH gibt Förderzeitfenster bekannt
Die Stadt Quickborn informiert, dass das Land Schleswig-Holstein in einer Pressemitteilung folgende
Förderantragszeitfenster bekannt gegeben hat:
Anträge auf nicht-fossile Heizsysteme ab 16.08.2023
Anträge für Ladestationen (Wallboxen) ab 17.08.2023
Anträge für Batteriespeicher ab 22.08.2023
Anträge für PV-Balkonanlagen ab 29.08.2023
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung auf der Website des Landes Schleswig-Holstein. Sie erreichen die Pressemitteilung des Landes unter:
www.quickborn.de/foerderzeitfenster
Anträge sind ausschließlich online über die Einstiegsseite „ Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ im Serviceportal des Landes Schleswig Holstein (http://serviceportal.schleswig-holstein.de) zu
stellen.
Für Rückfragen zu dieser oder weiteren Förderungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an foerdermittelmanagement@quickborn.de an Frau Heidrun Köllmann.
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