Stadt informiert über Förderungen für Solarkollektoren und Begrünungen

3.8.2023 | Die Stadt hat weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten herausgegeben. Themen dieses Mal sind Solarkollektoren sowie Baumpflanzunge und Begrünungen.

 

Förderinformation Solarkollektoranlagen zur thermischen Nutzung
Die Stadt Quickborn informiert, dass das Land Schleswig-Holstein die Anschaffung und Installation einer Solarkollektoranlage mit maximal 900 Euro fördert.

Antragsberechtigt sind:
- Natürliche Personen mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein
- Gemeinnützige Organisationen

Pro Haushalt oder Organisation ist nur ein Antrag zulässig. Die Installation und Inbetriebnahme ist nachweislich durch ein Fachunternehmen durchzuführen. Voraussetzung für die Förderung des Landes Schleswig-Holstein ist der Nachweis der entsprechenden BAFA-Förderung für die Solarkollektoranlage.

Die Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein. Anträge sind ausschließlich online über die Einstiegsseite „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ im Serviceportal des Landes Schleswig Holstein (http://serviceportal.schleswig-holstein.de) zu beantragen. Für die Antragstellung werden über die Laufzeit der Förderrichtlinie (1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2026) in regelmäßigen Abständen Antragszeitfenster zur Verfügung gestellt.
 
Für Rückfragen zu dieser oder weiteren Förderungen wenden sich Interessenten bitte per E-Mail an foerdermittelmanagement@quickborn.de an Frau Heidrun Köllmann.

 

Förderinformation MEHR GRÜN für den Kreis Pinneberg
Die Stadt Quickborn informiert, dass der Kreis Pinneberg Baumpflanzungen und Dachbegrünungen finanziell mit einem Zuschuss unterstützt. Bäume und Gründächer haben eine zentrale Bedeutung für unser Leben in der Kommune. Mit diesen Maßnahmen werden wertvolle Lebensräume insbesondere für Kleintiere, Insekten und Vögel geschaffen. Dadurch kann ein wertvoller Beitrag zum Klimaschutz geleistet und die Folgen des Klimawandels abgemildert werden.

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen und die Antragsformulare erhalten Sie unter www.klimaschutz.kreis-pinneberg.de.

Antragsberechtigt sind:
- Grundstücks- und Gebäudeeigentümerinnen und -Eigentümer
- Mieterinnen, Mieter und Mietergemeinschaften
- Sonstige dinglich Verfügungsberechtigte

Rückfragen beantworten gerne die Mitarbeiter/innen des Kreises Pinneberg, Stabstelle Klimaschutz Tel. 04121-45020; klimaschutz@kreis-pinneberg.de.


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