5.5.2023 | Am Sonntag, 14. Mai 2023 finden in Schleswig-Holstein die Kommunalwahlen statt. An diesem Tag sind über 18.000 Quickborner aufgerufen, ihre Stimme sowohl für die Kreis- als auch für die Gemeindewahl abzugeben. Bereits über 2.000 Quickborner Wahlberechtigte haben bisher von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch gemacht.
Wer am Wahltag verhindert ist, kann ohne Benennung von Gründen noch bis zum 12. Mai, 12 Uhr und bei einer plötzlichen Erkrankung sogar am Wahltag bis 15 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen. Auch besteht die Möglichkeit bis zum 12. Mai, 12 Uhr die Stimme im Rahmen der Briefwahl direkt im Wahlbüro des Quickborner Rathauses abzugeben.
Dieses Angebot gilt natürlich auch für die Bürger aller Verwaltungsgemeinschaften (Ellerau, Ascheberg, Bönningstedt und Hasloh). Zu beachten ist allerdings, dass der Versand von beantragtenden Briefwahlunterlagen nach dem 10. Mai 2023 wenig Sinn macht und der Antragsteller die Unterlagen stattdessen im Rathaus abholen bzw. – wie oben ausgeführt – sogar direkt wählen kann.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag bis 18 Uhr beim Gemeindewahlleiter/zuständigen Wahllokal abgegeben werden. Die Gemeindewahlleitung bedankt sich ausdrücklich bei
den zahlreichen, ehrenamtlichen Wahlhelfern.
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