Bürger sind gefragt: Wie soll es mit dem Himmelmoor weitergehen?

29.11.2021| Wie soll es mit dem Himmelmoor nach der Einstellung des Torfabbaus im Jahre 2018 weitergehen? Ein unberührtes Naturschutzgebiet? Oder weiterhin ein beliebtes Naherholungsgebiet für die Bevölkerung? Nach einer Informationsveranstaltung Ende September präsentiert das Land vom 6.12. 2021 bis zum 5.1.2022 die Pläne u.a. im Quickborner Rathaus. Bis zum 19.1.2022 können Bürger dann dazu Stellung nehmen.

 

Das Himmelmoor soll in Absprache mit dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen werden! Es ist Teilgebiet des europäischen Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebietes „Himmelmoor, Kummerfelder Gehege und angrenzende Flächen“. Im Managementplan ist für das FFH-Teilgebiet inklusive der ehemaligen industriellen Abtorfungsfläche eine Ausweisung als Naturschutzgebiet empfohlen worden, sobald der Torfabbau beendet ist.

Mit der Ausweisung sollen neben den Bereichen mit überwiegend gesetzlich geschützten Biotopen und FFH-Lebensraumtypen auch die aus der Abtorfung entlassenen Flächen einen langfristigen und umfänglichen Schutz vor möglichen Beeinträchtigungen und für das Moor unverträglichen Nutzungen erhalten. Das geplante Naturschutzgebiet hat eine Größe von ca. 576 ha. Das Verfahren zur Ausweisung als Naturschutzgebiet wird durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) für das MELUND durchgeführt.

 

Auf der Informationsveranstaltung stellte das Landesamt die Pläne mit dieser Präsentation vor.

 

Im Zuge des Verfahrens führte das LLUR Gespräche mit FlächeneigentümerInnen, Anliegern, Landwirten, Jägern, NaturgenießerInnen und sonstige Interessierten. Dem Vernehmen nach soll sich das Land z.B. mit dem Förderverein Himmelmoor und der Torfbahn auf einen Kompromiss verständigt haben, der Besuchern Wege durch das Moor geöffnet lässt und auch der Torfbahn Fahrzeiten zu bestimmten Zeiten und festgelegten Routen belässt.

Und jetzt wird es förmlich:

       

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Landesverordnung über das geplante Naturschutzgebietes „Himmelmoor“ sowie des Entwurfs des Naherholungskonzeptes Geplantes Naturschutzgebiet „Himmelmoor“, Kreis Pinneberg

Rechtsetzungsverfahren gemäß § 22 Abs. 2 BNatSchG i.V.m. § 19 Abs. 2 LNatSchG

Im Auftrage des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) wird der Entwurf der Landesverordnung über das geplante Naturschutzgebiet „Himmelmoor“ vom Oktober 2021 sowie der Entwurf des Naherholungskonzeptes (Stand Oktober 2021) für die Dauer eines Monats während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Quickborn sowie im Amt Pinnau und im Amt Rantzau zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Ebenfalls wird die Strategische Umweltprüfung (SUP) zur Landesverordnung über das geplante Naturschutzgebiet „Himmelmoor“ (Stand: Oktober 2021) für die Dauer eines Monats bei o.g. Stellen öffentlich ausgelegt.

 

Der Entwurf und die dazugehörigen Karten sind auch im Internet unter folgendem Link einsehbar:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/schutzgebiete/naturschutzgebiete.html

Die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung

Der Entwurf der Landesverordnung mit den Übersichtskarten und den dazugehörigen Abgrenzungskarten, der Entwurf des Naherholungskonzeptes und die Strategische Umweltprüfung liegen im Zeitraum

vom 06.12.2021 bis 05.01.2022

im Rathaus der Stadt Quickborn, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn im Erdgeschoss Zimmer BR 27 während folgender Zeiten öffentlich aus: montags, dienstags und donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr, mittwochs von 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr und ergänzend durch eine Veröffentlichung im Internet unter www.quickborn.de (Navigation: Veröffentlichungen), sowie im Amt Pinnau und im Amt Rantzau während der dortigen Dienststunden.

 

Aufgrund der anhaltenden Beschränkungen durch die Corona Pandemie ist ein Zutritt zum Rathaus der Stadt Quickborn aktuell nur unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Einhaltung eines Mindestabstandes zu anderen Personen von 1,5 m zu jeder Zeit
  • Tragen eines Mund- und Nasenschutzes innerhalb des Gebäudes
  • Benutzung von bereitgestelltem Hand-Desinfektionsmittels
  • Angabe persönlicher Kontaktdaten zwecks Rückverfolgung im Falle einer Infektion

Jeder, dessen Belange durch die Landesverordnung berührt werden, kann bei der Stadt Quickborn, dem Amt Pinnau, dem Amt Rantzau, der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Pinneberg oder dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek, vom ersten Tag der Auslegung an bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist eine Stellungnahme schriftlich oder zur Niederschrift abgeben.

 

Jeder kann ebenfalls eine Stellungnahme zur Strategischen Umweltprüfung (SUP) vom ersten Tag der Auslegung an bis zu einem Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei den o.g. Stellen abgeben. Die Stellungnahme sollte zusätzlich als Word-Dokument an folgende E-Mail-Adresse gesandt werden: Andrea.Kuehl@llur.landsh.de.

 

Veränderungssperre während des Verfahrens

Fläche und Projekte in dem geplanten Naturschutzgebiet dürfen gemäß § 12 Absatz 2 LNatSchG von der Bekanntmachung der Auslegung an bis zum Inkrafttreten der Verordnung, längstens jedoch drei Jahre lang, nur verändert werden, soweit dies dem Schutzzweck der beabsichtigten Verordnung nicht gefährdet, hiervon unberührt bleibt die im Zeitpunkt der Bekanntmachung ausgeübte rechtmäßige Bodennutzung.

 

Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume als Obere Naturschutzbehörde prüft die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen und teilt den Betroffenen das Ergebnis der Prüfung mit oder führt einen Erörterungstermin durch.

Die Landesverordnung über das Naturschutzgebiet tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein in Kraft.

Eine Verletzung der im § 19 des Landesnaturschutzgesetzes bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres nach Inkraftsetzung der Rechtsvorschrift gegenüber dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume als Obere Naturschutzbehörde geltend gemacht werden. Das Gleiche gilt für Mängel in der Beschreibung des Schutzzweckes.

Etwaige Entschädigungsansprüche gemäß § 54 des Landesnaturschutzgesetzes aufgrund von Verboten oder Beschränkungen von zulässigen Handlungen nach dieser Verordnung können bereits jetzt geltend gemacht werden.

Der Entwurf und die dazugehörigen Karten sind auch im Internet unter folgendem Link einsehbar:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/schutzgebiete/naturschutzgebiete.html

 

 

HINTERGRUNDINFORMATIONEN DES LANDES

Das Himmelmoor ist ein über glaziofluviatilen Ablagerungen der Weichselkaltzeit aufgewachsenes, atlantisch geprägtes Verlandungs- und in Teilen auch Versumpfungshochmoor von ursprünglich ca. 700 ha Flächenausdehnung. Davon sind nach Torfabbau und Umwandlung weiter Teile in landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung noch etwa 200 ha als Moorlebensraum erhalten. Der bereits Mitte des 19. Jahrhunderts einsetzende industrielle Torfabbau wurde in 2018 abgeschlossen.

Heute hat das Gebiet auch eine große Bedeutung für die Naherholung und wird zum Wandern, Radfahren, Hunde ausführen, Reiten und zur Naturbeobachtung genutzt. Die Bahn, die zum Abtransport des Torfes genutzt wurde, dient jetzt dazu, interessierten BesucherInnen einen Eindruck vom Moor zu verschaffen.

Lebensraum für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten
Von besonderer Bedeutung für das Naturschutzgebiet ist der Erhalt
  1. der Restflächen des Hochmoores und der Moorwälder
  2. der Niedermoorflächen, Nasswiesen und des artenreichen Grünlandes
  3. der ehemaligen Abtorfungsfläche mit dem Ziel der ungestörten Entwicklung von Moorlebensräumen
  4. der Stillgewässer als Lebens- und Reproduktionsraum für Amphibien und Libellen.

Diese Lebensraumkomplexe bieten spezielle Bedingungen, auf die eine Vielzahl seltener und teilweise europaweit gefährdeter Tiere und Pflanzen angewiesen sind. Nachgewiesen im Gebiet sind z.B. Moorfrosch, Schlingnatter, Kreuzotter, Bekassine, Kiebitz, Neuntöter, Kranich, Hochmoormosaikjungfer und Kleine Moorjungfer.

Die Restflächen der Hochmoore sowie Übergangs- und Schwingrasenmoore und Niedermoorflächen sind Lebensraum für echte Spezialisten, die besonders gut mit Nährstoffarmut, extrem sauren Böden und hohen Wasserständen zurechtkommen. Zu einer typischen Moorvegetation gehören z.B. rundblättriger Sonnentau, Moosbeere, Wollgras und verschiedene Torfmoose.

Die Nasswiesen und das artenreiche Feuchtgrünland sind durch historische Nutzungsformen entstanden und gekennzeichnet durch krautige Pflanzen, Gräser, Seggen und Binsen. Diese Offenlandstrukturen bieten u.a. Lebensraum für Wiesenvögel und Amphibien. Gleichzeitig dienen sie dem Moorkernbereich als Schutzzone vor Nähr- und Schadstoffeinträgen.

Naturnahe Laubwälder, Feucht- und Bruchwälder in den Randbereichen des Gebietes bilden zusammen mit den Mooren und Feuchtwiesen einen hochwertigen Biotopkomplex, der z.B. von Moorfrosch, Ringelnatter oder Kranich als Lebensraum genutzt wird. Gleichzeitig bieten auch diealdflächen den Mooren eine Schutzzone vor Einträgen.

https://www.quickborn1.info/2016/08/10/drk-seniorennachmittag-im-zeichen-der-pr%C3%A4vention/

https://www.quickborn1.info/2016/08/10/drk-seniorennachmittag-im-zeichen-der-pr%C3%A4vention/https://www.quickborn1.info/2016/08/10/drk-seniorennachmittag-im-zeichen-der-pr%C3%A4vention/


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Kommentare: 1
  • #1

    Jürgen Klatte (Montag, 29 November 2021 19:40)

    Guten Abend liebe Naturschutzfreunde,
    brennend würde mich interessieren, was mit dem Gebäude geschied, welches eingezäunt dort steht. Es scheint wohl so, dass dort "renoviert" wird. Ich habe eine Idee wie das Gebäude genutzt werden könnte. ZB. Atelier mit Café? Vielleicht bekomme ich eine Rückmeldung Ihrerseits... Ach...noch eines... Ich bin Aquarellmaler, recht bekannt auch im Ausland. Gerne lade ich Sie auf meiner Homepage ein, unter:
    www.klatte-kunst.de undcauf Facebook, unter meinem Namen "Jürgen Klatte"... Vielleicht ergibt sich ein konstruktivers Gespräch... bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und verbleibe bis dahin mit freundlichen Grüßen
    Jürgen Klatte

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