7.3.2021 | Die Stadt hat heute die neuen Corona-Regeln des Landes und des Kreises veröffentlicht. Wir veröffentlichen die entsprechenden Pressemeldungen.
Corona-Bekämpfungsverordnung: Landesregierung beschließt Öffnungen
Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat heute (6. März) wie angekündigt zahlreiche Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Zusätzlich zu den seit dem 1. März gültigen
Öffnungsschritten werden damit zum kommenden Montag (8. März) weitere Beschränkungen unter Auflagen aufgehoben. Ministerpräsident Daniel Günther: „In vielen Lebensbereichen können wir angesichts
der derzeitigen Infektionslage die bisherigen Einschränkungen erleichtern.“ Zugleich appellierte er an die Bürgerinnen und Bürger: „Wichtig ist, dass wir alle gemeinsam weiterhin die notwendigen
Hygiene- und Abstandsregeln einhalten und mit der Situation verantwortungsbewusst umgehen, damit wir uns und andere nicht gefährden.“
Einige wichtige Änderungen:
Kontaktregeln: Private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt sind wieder möglich, aber auf maximal fünf Personen beschränkt. Soweit ein Haushalt
bereits aus fünf Personen oder mehr besteht, dürfen die Mitglieder dieses Haushalts sich wie bisher mit einer weiteren Person treffen. Paare mit getrennten Wohnsitzen gelten als ein Haushalt.
Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.
Einzelhandel: Der Einzelhandel kann unter Auflagen (Hygienekonzepte usw.) wieder öffnen. Die Kundenzahl ist auf eine Person je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt. Für
Verkaufsstellen mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern gilt eine Begrenzung von einer Person je 20 Quadratmeter der darüberhinausgehenden Fläche. Ausgenommen von diesen
Regelungen sind Verkaufsstellen, deren Sortiment hauptsächlich aus Lebensmitteln besteht. Beispiel: Auf 1.000 Quadratmetern Verkaufsfläche sind gleichzeitig 90 (80+10) Kunden erlaubt.
Körpernahe Dienstleistungen: Auch Tattoo-, Kosmetik- und Massagestudios können nun wieder öffnen – mit entsprechenden Hygienekonzepten und Kontaktdatenerhebung.
Dienstleisterinnen und Dienstleister sowie Kundinnen und Kunden müssen qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckungen tragen. Wenn bei der Behandlung im Gesicht der Kundin bzw. des Kunden nicht dauerhaft
eine entsprechende Maske getragen werden kann, sind weitere Schutzmaßnahmen erforderlich, u.a. ein negativer Covid-19-Test der Kundin/des Kunden sowie ein Testkonzept der Dienstleisterin bzw. des
Dienstleisters für das Personal.
Freizeit und Kultur: Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken und Archive können unter Auflagen (Hygienekonzept, Begrenzung der Besucherzahl, Kontaktdatenerhebung) wieder öffnen,
ebenso Sonnenstudios und botanische Gärten.
Sport: Kontaktfreier Sport mit bis zu 10 Personen außerhalb geschlossener Räume ist möglich. Zudem können draußen bis zu 20 Kinder (bis 14 Jahre) unter Anleitung einer
Übungsleiterin oder eines Übungsleiters und mit Kontaktdatenerhebung Sport treiben. Sport in geschlossenen Räumen ist weiterhin allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden
Personen oder einer anderen Person möglich. In großen Räumen bzw. Hallen können auch mehr Personen Sport treiben (mindestens 80 Quadratmeter Fläche pro Person). Auch in Sportanlagen innerhalb
geschlossener Räume und beim Kindersport müssen Hygienekonzepte vorliegen und Kontaktdaten erhoben werden.
Außerschulische Bildungsangebote: Fahr- und Flugschulen können mit entsprechenden Hygienemaßnahmen und -konzepten den Betrieb aufnehmen, Musikschulen können Einzelunterricht
anbieten, Erste-Hilfe-Kurse und Kurse in Hundeschulen (im Außenbereich mit bis zu zehn Personen einschließlich Trainerin oder Trainer) können stattfinden.
Pflegeeinrichtungen: Bewohnerinnen und Bewohner vollstationärer Einrichtungen, in denen ein hinreichender Impfschutz (mindestens zwei Wochen nach abgeschlossener Impfserie) gegen
eine Infektion mit dem Coronavirus besteht, können in Gemeinschaftsräumen der Einrichtung wieder Gruppenangebote nutzen.
Einrichtungen der Eingliederungshilfe: Angestellte sowie externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung tragen und sind mindestens
zweimal wöchentlich auf eine Infektion mit dem Coronavirus zu testen.
Kinder- und Jugendhilfe: Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sind als Präsenzveranstaltung mit bis zu zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmern in einer festen Gruppe zulässig.
Konkretisiert wurden außerdem Regelungen zu erforderlichen Hygieneplänen der Krankenhäuser.
Für Flensburg und Umgebung regeln die Stadt Flensburg und der Kreis Schleswig-Flensburg angesichts des dortigen Infektionsgeschehens weitere Maßnahmen per Allgemeinverfügung.
Die bereits gültige Quarantäne-Verordnung wurde bis zum 28. März verlängert.
Neue Corona-Allgemeinverfügungen des Kreises Pinneberg treten am Montag (08.03.2021) in Kraft
In Schleswig-Holstein gelten ab Montag neue Corona-Regeln. Der Kreis Pinneberg hat seine Allgemein-verfügungen daran angepasst
Bis zum 28. März verlängert sind die Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Elmshorn, Tornesch, Uetersen, Wedel, Halstenbek und Pinneberg. Für Pinneberg gibt es eine Konkretisierung
im Bereich des Bahnhofs: Im Bereich des Bahnhofs, einschließlich der Bahnsteige, der Bahnunterführungen sowie des Bahnhofsumfeldes bis einschließlich des Busbahnhofs südwestlich der
Rockvillestraße von Hausnr. 2 bis zur Bahnhofstraße. Umfasst sind auch die Fahrbahn und der Gehweg auf Höhe des Busbahnhofes, der Bahnhofsvorplatz inklusive des Parkplatzes sowie die südliche
Unterführung.
Ebenfalls bis zum 28. März verlängert sind die Regelungen für die Einreise nach Helgoland. Hier gelten weiterhin Zugangsbeschränkungen und Testpflichten.
Bis zum 14. März gelten im Kreis Pinneberg weiterhin Einschränkungen für Schulen und Kitas:
Schule:
für die Jahrgangsstufen 1 – 6 Wechselunterrichts und Notbetreuungsangebot
Präsenzunterrichtsangebote unter strengen Hygienevorgaben für Abschlussklassen
Distanzlernen für alle anderen Jahrgangsstufen
KiTa:
Eingeschränkter Regelbetrieb
Ausnahme für Helgoland: Regelbetrieb unter Coronabedingungen
Grundlage sind der Erlass des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren über verschärfende lageabhängige Maßnahmen in den Kreisen und kreisfreien Städten in
Schleswig-Holstein vom 5. März für den Bereich Schule und KiTa und die entsprechende Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg.
Nach Gesprächen am Freitag wurde bereits drüber informiert: Am Montag, den 8.3. wird über die Maßnahmen für die Woche ab dem 15.03. entschieden. Sollte sich die Lage im Kreis Pinneberg bis zum
Montag nicht ändern und auf diesem Niveau verbleiben, so wird sich der Kreis Pinneberg in der Lagebewertung für eine Öffnung der Schulen und Kitas in einen Corona-Regelbetrieb ab dem 15. März
aussprechen.
Schulen und Kitas weiter im eingeschränkten Betrieb
Im Rahmen einer gemeinsamen Besprechung von Bildungsministerium (Ministerin Prien) und Gesundheitsministerium (Minister Dr. Garg) mit mehreren Kommunen, u.a. dem Kreis Pinneberg (Landrätin
Heesch), wurde heute über die weiteren Perspektiven von Kitas und Schulen gesprochen. In der Runde wurde noch einmal das verabredete Verfahren bekräftigt, dass jeweils montags eine
Gesamtbewertung unter maßgeblicher Berücksichtigung der Lagebewertungen aus den Kommunen vorgenommen wird und die Entscheidung über Schul- und Kitabesuche für die Folgewoche vereinbart wird. Am
1.3. ist entschieden worden, in der Woche ab dem 8.3. für die Grundschulen im Wechselunterricht zu bleiben und in den Kitas im eingeschränkten Regelbetrieb. An dieser gemeinsamen Einschätzung,
basierend auf der fachlichen Bewertung der Gesundheitsämter, halten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einvernehmlich fest.
Am Montag, den 8.3. wird dann über die Maßnahmen für die Woche ab dem 15.03. entschieden.
Nach Gesprächen zwischen dem Gesundheitsministerium, dem Bildungsministerium und dem Kreis war man sich einig, dass das man bei dem vereinbarten und bewährten Verfahren bleiben will, weil
kurzfristige Öffnungen organisatorisch für Kitas, Schulen, Ganztagsbetreiber und auch den ÖPNV zu großen Problemen führen können und es daher immer einer mehrtägigen Vorbereitung für weitere
Öffnungsschritte bedarf.
Sollte sich die Lage im Kreis Pinneberg bis zum Montag nicht ändern und auf diesem Niveau verbleiben, so wird der Kreis Pinneberg diese Bewertung in die Lagebewertung am Montag erneut einbringen
und sich für eine Öffnung der Schulen und Kitas in einen Corona-Regelbetrieb ab dem 15. März aussprechen.
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