28.2.2021 | Nachdem der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt das Thema „Illegale Waldrodung" in der letzten Sitzung ausführlich behandelt hatte, steht für die kommende
Ratsversammlung nur noch der Tagesordnungspunkt „Waldfläche am Birkenweg - Hier: Beschluss über eine Petition an den Schleswig-Holsteinischen Landtag" auf der Tagesordnung. Inzwischen haben die
GRÜNEN auch die Antworten der Verwaltung auf einen von ihnen vorgelegten Fragenkatalog verbreitet, die wir im Wortlaut veröffentlichen.
Der Geschäftsführer der Eigentümer-Firma des Geländes konnte oder mochte zur Aufklärung wenig beitragen. Er bedauerte, dass es aufgrund eines „Irrtums" zu der Rodung gekommen sei. Seiner Firma sei ein Schaden in sechsstellinger Höhe entstanden. Er kündigte an, den Schaden wiedergutzumachen, ansonsten könne er sich wegen eines anhängigen Rechtstreits nicht äußern.
Auf Fragen der FDP bekräftigte er, dass seine Firma kein Bauunternehmen und keine Immobilienfirma sei, sondern ein Finanzinstitut. Es habe deshalb in den letzten Jahren auch keine Bauvoranfrage gegeben und es sei auch keine Bebauung geplant.
Um die unterstellten Defizite seitens der Landesverwaltung abzustellen, hatte die Verwaltung eine „Petition" als Beschlussvorlage eingebracht. Annabell Krämer, FDP-Fraktionsvorsitzende in Quickborn und stellvertretende Landtagspräsidentin, wies darauf hin, dass die Landesverfassung das Petitionsrecht nur „natürlichen" Personen einräume, also keiner Kommune. Doch Köppl meinte, das Land werde es schon richtig behandeln und hielt an seiner Vorlage fest. Diese wurde dann mit Mehrheit an die Ratsversammlung weitergeleitet. Im folgenden der Text.
Petition an den Schleswig-Holsteinischen Landtag
Die Ratsversammlung der Stadt Quickborn hat am ...... folgende Petition beschlossen:
1. Durch eine ausreichende Personalbemessung und Notfall-Bereitschaft muss sichergestellt
sein, dass die unteren Forstbehörden für die kommunale Ebene umfassend (auch außerhalb
der üblichen Bürozeiten) erreichbar sind.
2. Zur Klarstellung der Zulässigkeit einer Maßnahme vor Ort sollte im Landeswaldgesetz die
Anzeigepflicht für Hiebmaßnahmen gemäß § 5 Abs. 3 Satz 4 Landeswaldgesetz hin zu einer Genehmigungspflicht geändert werden.
Begründung:
Die Kommunalverwaltung ist umfassende Ansprechpartnerin und erster Anlaufpunkt für öffentliche Anfragen und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger. Spezialfachliche Fragen wie aus dem Forstrecht können aber nicht umfänglich vor Ort bearbeitet und vertreten werden. Hierfür sind die Fachbehörden zuständig. Wald ist per Gesetz geschützt, aber es gibt Ausnahmen, nach denen ein Kahlschlag doch zulässig ist. Zum Beispiel, wenn Schädlingsbefall vorliegt. Hier muss der Eigentümer nur eine Anzeige an die
Forstbehörde geben, eine formale Genehmigung benötigt man nicht (§ 5 Abs. 3 , Satz 4
Landeswaldgesetz). Weder über Genehmigungen noch über Anzeigen werden die örtlichen Stellen informiert. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der örtlichen Ordnungsbehörde können einen Wald nicht forstlich begutachten und somit nicht beurteilen, ob sich die durchgeführten Maßnahmen im Rahmen des anzeigepflichtig Zulässigen bewegen. Ordnungsbehördliches Einschreiten ist aber nur bei offenkundigen Rechtsverstößen möglich, anderweitig macht sich die Kommune regresspflichtig
FRAGEN DER FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN VOM 31.01.2021
Die Grünen haben die im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt am 18.02.2021 an den Bürgermeister Herrn Köppl gerichteten Fragen sowie seine danach auch schriftlich zugegangenen
Antworten zur illegalen Abholzung im Birkenweg veröffentlicht.
Vorsorglich machen sie darauf aufmerksam, dass folgende Frage nicht beantwortet wurde:
Laut Pressemitteilung der Stadt erfuhr die Verwaltung am 30.12.2020 durch Anrufe aus der Nachbarschaft von den Rodungsaktivitäten. Ist nachvollziehbar, wie viele Bürger/innen oder
Anwohner/innen sich von Beginn der Arbeiten (Montag dem 28.12.2020 lt. Anwohner/innen) bis zum Stopp durch die Polizei an die Verwaltung gewandt haben? Gibt es entsprechende
Vermerke?
Ist der Stadt bekannt,seit wann XXXXXXXXXX (verwaltungsseitig anonymisiert) im Besitz des Grundstücks ist? Wenn ja, seit wann ist sie im Besitz des Grundstücks?
Fragen zu Eigentumsverhältnissen von Privatgrundstücken können verwaltungsseitig nicht beantwortet werden.
Wann wurde der Eigentümer I die Eigentümerin oder seine I ihre Vertretung von Ihnen bzw. der Verwaltung dazu aufgefordert,Maßnahmen im Birkenweg auf dem betroffenen Grundstück
durchzuführen?
Der Eigentümer wurde mit Schreiben vom 02.11.2020 aufgefordert, eine Gefährdung der Verkehrssicherheit, die von einer abgestorbenen Birke auf dem in Rede
stehenden Grundstück ausging, abzuwenden.
Welche Umstände haben dazu geführt,dass der Eigentümer I die Eigentümerin diesen
Auftrag erhielt?
Die Verwaltung wurde auf die geschädigte Birke am Rande der Waldfläche aufmerksam. Der Baum war offenkundig abgestorben.
Zu welchen Maßnahmen wurde er I sie aufgefordert? Wie lautete der genaue Auftrag?
Der Eigentümer wurde zur Beseitigung des Baumes aufgefordert, da durch ihn die
Verkehrssicherheit gefährdet war.
Welche Maßnahmen wurden vom Eigentümer I von der Eigentümerin oder den von ihm I
ihr beauftragten Unternehmen durchgeführt und zu welchem Zeitpunkt?
Maßnahmen des Eigentümers vor Durchführung des Kahlschlags sind nicht dokumentiert I nicht bekannt. Der Eigentümer hat jedoch in einem Telefongespräch am 04.11.2020 mitgeteilt, dass die
Beseitigung des in Rede stehenden Baumes bis Ende November 2020 umgesetzt werde und bereits eine Kontrolle des Bestandes durch ein Baumpflegeunternehmen stattgefunden habe. Dabei seien etwa
20 Bäume
identifiziert worden, die ebenfalls abgestorben I nicht standsicher seien und deshalb im Rahmen der Bestandsunterhaltung I Verkehrssicherung ebenfalls gefällt werden sollen. Aus weiteren
Bäumen werde bei dieser Gelegenheit Totholz entnommen.
War für die Maßnahmen eine Genehmigung erteilt worden? Wenn ja, für welche
Maßnahmen und durch wen erfolgte die Genehmigung und wie lautete sie?
Für die Beseitigung des abgestorbenen Baumes zum Zwecke der Herstellung verkehrssicherer Zustände bedurfte es keiner Genehmigung.
Erfolgte eine Überwachung der Maßnahmen? Wenn ja, wann und welche? Von wem?
Eine Nachkontrolle im Sinne einer Überprüfung, ob der abgestorbene Baum entfernt wurde, wäre im Januar 2021von der Verwaltung durchgeführt worden.
Laut Pressemitteilung der Stadt erfuhr die Verwaltung am 30.12.2020 durch Anrufe aus der Nachbarschaft von den Rodungsaktivitäten. Ist nachvollziehbar, wie viele
Bürger/innen oder Anwohner/innen sich von Beginn der Arbeiten (Montag dem 28.12.2020 lt. Anwohner/innen) bis zum Stopp durch die Polizei an die Verwaltung gewandt haben? Welche
Hilfe oder Unterstützung wurde bei Anfragen Betroffener in diesem Fall von Seiten der Verwaltung angeboten?
Eine detaillierte Erhebung der Anruferzahlen erfolgt nicht. Die Behandlung der
Meldungen erfolgte verwaltungsseitig wie oben beschrieben.
Wurde von Verwaltungsseite umgehend geprüft, ob eine Zuständigkeit zur Prüfung der gemeldeten Vorgänge von Seiten der Verwaltung vorliegt? Wir lautete das
Ergebnis?
Ja, Ergebnis siehe oben
Wurden die Anrufe der Bürger/innen von verschiedenen Mitarbeiter/innen der Verwaltung beantwortet? Wenn ja,wurden diese Informationen einer zentralen Stelle zugeleitet,so dass
eine Häufung von Anfragen zum gleichen Themenkomplex hätte auffallen können?
Es wurde keine auffällige Häufung von Anrufen festgestellt.
Wurden die Betroffenen, bei schriftlichen oder telefonischen Anfragen an die Verwaltung oder an Sie,im Falle einer Nichtzuständigkeit der Verfolgung dieser Strafsache an die Polizei
verwiesen? Oder an andere behördliche Stellen? Wenn ja an welche?
Weitergehende Verweise an andere Behörden sind nicht bekannt.
Da in den Berichten der Medien teils von einem Schädlingsbefall die Rede ist: Gibt es ein Gutachten,zu einem eventuellen Schädlingsbefall auf dem betroffenen Grundstück oder den
angrenzenden Nachbargrundstücken?
Eine forstfachliche Beurteilung eines eventuellen Schädlingsbefalls ist verwaltungsseitig nicht möglich. Ein Gutachten zum Schädlingsbefall ist laut Aussage der Forstbehörde nicht
bekannt.
Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die weiteren umliegenden Grundstücke Waldbewuchs nicht auch noch durch kriminelle Handlungen in Mitleidenschaft gezogen werden
können? (Anwohner/innen berichten auch dort von der Freilegung der Grenzsteine und Markierungen an Bäumen.)
Wenn rechtswidriges Verhalten festgestellt wird, erfolgt ordnungsbehördliches
Einschreiten.
Vorschläge Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Folgende erste Maßnahmen schlagen wir vor, um bessere und schnellere Anlaufstellen für
Notfälle zu schaffen:
Meldungen von Bürger/innen zu Naturschädigungen und Umweltverschmutzungen sollten eine feste Meldestelle/Hotline in der Quickborner Verwaltung bekommen,die nicht nur während der
Öffnungszeiten,sondern auch außerhalb dieser immer erreichbar ist. Die Telefonnummer dieser Meldestelle für Baumfällung und Umweltverschmutzung in der Quickborner Verwaltung, die während
der Öffnungszeiten erreichbar sein muss, ist auf der städtischen Hornepage zu veröffentlichen und auch anderweitig bekannt zu machen.
Daraus resultiert erheblicher Personalbedarf mit mindestens 2,5 Vollzeitstellen, siehe oben. Die fachliche Verantwortung liegt bei den Fachbehörden, diese müssen mit ausreichendem
Personal ausgestattet werden.
Die Telefonnummer vom Umweltschutztrupp der Kreis-Polizei soll auf der städtischen Hornepage veröffentlicht werden. Nach Rücksprache mit Herrn Rohde, dem Leiter des
Ermittlungsdienstes für Umwelt- und Verbraucherschutz,ist das Team Wochentags 6- 17
Uhr unter den Nummern 04121-409260 oder 409261zu erreichen. Außerhalb dieser Zeiten sollte die Wache in Quickborn unter 04106-63000 angerufen werden.
Sollte dort gerade keine Erreichbarkeit gegeben sein,dies kann vorkommen,wenn die Kolleg/innen dort gerade in einem Einsatz sind,sollte bei ganz dringenden Fällen die 110 angerufen
werden.
Der Vorschlag wird aufgenommen. Auf der Hornepage der Stadt Quickborn werden
Kontaktdaten ergänzt.
Kontaktdaten der Kommunalpolitik sind im Bürgerinformationssystem wieder zugängig zu machen. Das Einverständnis ist vorher einzuholen.
Hierbei ist der Datenschutz zu berücksichtigen. Im Bürgerinformationssystem können Kontaktdaten bereits aktuell sichtbar gemacht werden, sofern dort eine Zustimmung erfolgt ist.
Besitzer von Waldgrundstücken sollen durch die Verwaltung angesprochen und beraten werden.
Eine forstwirtschaftlich-fachliche Beratung durch die Stadt kann nicht erfolgen.
Hierfür gibt es einen Beratungsförster der Landwirtschaftskammer- Bezirksförsterei
Pinneberg.
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