Neue Regelungen des Kreises und des Landes im Kampf gegen Corona

25.1.2021 | In den letzten Tagen haben das Land Schleswig-Holstein und der Kreis Pinneberg neue Verfügungen im Kampf gegen Corona erlassen.

 

Zugang zum Himmelmoor untersagt: Neue Corona-Maßnahmen des Kreises Pinneberg treten am 25.01.2021 in Kraft - Neue Allgemeinverfügung zum Himmelmoor, Einzelhandel, zu Kindertagesstätten und Pflegeheimen

In den vergangen drei Tagen sind im Kreis Pinneberg jeweils über 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus registriert worden. 641 Menschen haben sich in den letzten 7 Tagen infiziert. Damit wird der für die Festlegung weiterer Maßnahmen entscheidende Inzidenzwert von 200 schneller als erwartet überschritten.

Der Kreis Pinneberg reagiert auf den rasanten Anstieg an Neuinfektionen und die Inzidenzüberschreitung von 200 mit Erlass einer neuer Allgemeinverfügung (AV). Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem 25.01.2021 und ist befristet bis einschließlich Sonntag, den 31.01.2021.

Folgende neue Regelungen treten damit ab Montag in Kraft:
oDas Betreten des Himmelmoors zu Naherholungszwecken ist untersagt (siehe Anlage 1)
o Das Betreten von Verkaufsstellen des Einzelhandels und von Wochenmärkten ist nur durch eine Person pro Haushalt zulässig
- Eine Begleitung ist nur durch eine erforderliche Assistenz gestattet
- Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen ihre Eltern begleiten, soweit eine anderweitige Betreuung nicht gesichert werden kann.
o Auf öffentlichen Spielplätzen gilt für Erwachsene eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
o Das Betreten von Schulhöfen außerhalb des Schulbetriebs ist untersagt
o Es wurden neue Regelungen zum Betreten von Pflegeheimen, zu Trauerfeiern und Bestattungen sowie zur Abholung von Speisen erlassen (siehe AV)
Der Kreis Pinneberg begründet die Maßnahmen mit einem massiven Anstieg der Corona-Infektionen. Die 7-Tage Inzidenz der SARS-CoV-2 Fälle hat den Wert von 200 überschritten (Stand 24.01.2021). Außerdem liegt ein zunehmend diffuses Geschehen mit einer ansteigenden Anzahl an Fällen vor, bei denen die Infektionsquelle nicht ermittelt werden kann. Die Infektionsketten sind nicht mehr nachvollziehbar und die Ansteckungsquelle lässt sich häufig nicht ermitteln. Die durch die Allgemeinverfügung bestimmten Maßnahmen zur Eindämmung sind deshalb im Rahmen der getroffenen Regelung erforderlich.

 

> Corona-Medieninformation des Kreises Pinneberg vom 24.01.2021

> Allgemeinverfügung (AV) Kreis Pinneberg Inzidenzüberschreitung 200 24.01.2021
92.0 kB
> Anlage 1 AV Kreis Pinneberg Inzidenzüberschreitung 200 24.01.2021
845.7 kB
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Landesregierung beschließt weitere Maßnahmen im Kampf gegen Corona

 

Die Landesregierung hat am 22. Januar wie angekündigt im Nachgang der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19. Januar die Corona-Bekämpfungsverordnung angepasst. In Schleswig-Holstein sind weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Dynamik des Infektionsgeschehens zu reduzieren und den Anstieg von Neuinfektionen zu minimieren. Die Änderungen treten am kommenden Montag (25. Januar) in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen gegenüber den bereits gültigen Regelungen:

o Maskenpflicht: Im Einzelhandel, Personenverkehren, Pflegeheimen, religiösen Veranstaltungen und Versammlungen sind qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckungen (sog. OP-Masken oder viren-filternde Masken der Standards N95, KN95 oder FFP2) zu verwenden; nicht zulässig sind Alltagsmasken zum Beispiel aus Stoff ebenso wie Masken mit Auslassventilen.
o Kontaktbeschränkungen: Zusammenkünfte zu privaten Zwecken sind weiterhin nur mit Personen eines gemeinsamen Haushalts sowie einer weiteren Person zulässig (unabhängig vom Ort des Treffens). Die Unter-Vierjährigen werden von der Zählung ausgenommen. Die bisherigen Ausnahmen zur Sicherstellung der Betreuung von Kindern unter 14 Jahren oder von pflegebedürftigen Personen sind weiterhin möglich; ergänzt wurde ebenfalls, dass Personen, die ausweislich ihres Schwerbehindertenausweises hierzu berechtigt sind, von Begleitpersonen unterstützt werden können.
o Für voll- und teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen gilt: Mitarbeitende haben auch hier qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen. Im unmittelbaren Kontakt mit Bewohnerinnen und Bewohnern gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Ihre Masken sollen die Standards FFP 2, N95 oder KN95 erfüllen;
o Religiöse Zusammenkünfte: Neben den bereits gültigen Vorschriften (Mindestabstand, kein Gemeindegesang etc.) gilt auch hier die Pflicht zum Tragen von qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckungen (auch am Platz). Für Zusammenkünfte mit mehr als  zehn Personen gilt: Spätestens zwei Werktage vor Veranstaltungsbeginn ist dem zuständigen Gesundheitsamt das Hygienekonzept anzuzeigen. Für eine gute Umsetzung hat sich die Landesregierung in den vergangenen Tagen mit den Religionsgemeinschaften ausgetauscht.

Auch die Corona-Quarantäneverordnung wird angepasst. Mit Blick auf den Eintrag von Virusvarianten wurde die Absonderungsdauer von zehn auf 14 Tage angehoben. Die Möglichkeiten der Verkürzung der Absonderungsdauer („Frei-Testung“) und der „Arbeitsquarantäne“ entfallen.

Per Erlass werden Testpflichten für Grenzpendler und Grenzgänger in Allgemeinverfügungen der Kreise und kreisfreien Städte eingeführt. Analog zu den Regelungen in Dänemark müssen diese künftig einen negativen Corona-Test (PCR oder PoC) vorweisen können, der höchstens sieben Tage alt sein darf.

Wer aus einem Risikogebiet in die Bundesrepublik Deutschland einreist, muss bereits laut Bundes-Einreiseverordnung spätestens 48 Stunden nach Einreise nachweisen können, dass er nicht mit dem Coronavirus infiziert ist. Einreisende aus besonders betroffenen Regionen müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen.

o Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen die elektronische Einreiseanmeldung (DEA) unter www.einreiseanmeldung.de nutzen. Beförderungsunternehmen müssen den DEA-Nachweis kontrollieren.
o Einreisende aus einem Gebiet außerhalb des Schengen-Raumes müssen den DEA-Nachweis auch bei der Einreisekontrolle vorlegen. Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen spätestens 48 Stunden nach Einreise über ein negatives Testergebnis oder ein entsprechendes ärztliches Zeugnis verfügen. Dieses müssen sie dem zuständigen Gesundheitsamt auf Anforderung vorlegen.
o Wer aus einem Risikogebiet einreist, in dem besonders hohe Inzidenzen bestehen oder besonders ansteckende Virusvarianten verbreitet sind, muss bereits vor der Einreise – gegebenenfalls gegenüber dem Beförderungsunternehmen – nachweisen können, dass keine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Dieser Nachweis kann auch bei der Einreisekontrolle verlangt werden.

Neue Landesverordnungen
> Corona-Bekämpfungsverordnung Land SH vom 22.01.2021
4.1 MB
> Corona-Quarantäneverordnung Land SH vom 22.01.2021
1.3 MB

 

https://www.quickborn1.info/2020/12/23/ev-luth-kirchengemeinden-erz%C3%A4hlen-weihnachtsgeschichte-im-video/

Zum 1. November 1993 haben die Eltern von Eike Kuhrcke das Pflegeheim in Breitenberg übernommen, sie hatten es aus einer Insolvenz heraus gekauft. „Schon am ersten Tag musste ich wegen fehlender Mitarbeiter mit helfen“, sagt Eike Kuhrcke, der damals ein Gymnasium in Itzehoe besuchte. Dienste nach der Schule und am Wochenende waren für ihn Alltag. Nach dem Abitur studierte er Wirtschaftsinformatik und wurde fast parallel, mit 19 Jahren, zum Geschäftsführer bestellt. 2003 übernahm er das Pflegeheim „Haus im Bramautal“ in Wrist. Zusammen bieten die Pflegebetriebe 66 Plätze, 35 davon in Breitenberg. Bei Übernahme gab es dort sogar 50 Plätze, da damals noch Doppelzimmer vorherrschten. In den Jahren wurde das Haus immer weiter modernisiert, es wurde aus- und angebaut.

– Quelle: https://www.shz.de/21464597 ©2020

Zum 1. November 1993 haben die Eltern von Eike Kuhrcke das Pflegeheim in Breitenberg übernommen, sie hatten es aus einer Insolvenz heraus gekauft. „Schon am ersten Tag musste ich wegen fehlender Mitarbeiter mit helfen“, sagt Eike Kuhrcke, der damals ein Gymnasium in Itzehoe besuchte. Dienste nach der Schule und am Wochenende waren für ihn Alltag. Nach dem Abitur studierte er Wirtschaftsinformatik und wurde fast parallel, mit 19 Jahren, zum Geschäftsführer bestellt. 2003 übernahm er das Pflegeheim „Haus im Bramautal“ in Wrist. Zusammen bieten die Pflegebetriebe 66 Plätze, 35 davon in Breitenberg. Bei Übernahme gab es dort sogar 50 Plätze, da damals noch Doppelzimmer vorherrschten. In den Jahren wurde das Haus immer weiter modernisiert, es wurde aus- und angebaut.

– Quelle: https://www.shz.de/21464597 ©202

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