24.6.2020 | Es war eine ungewöhnliche Umgebung, in der sich die Ratsmitglieder zur jüngsten Sitzung am Montag trafen: Der Artur-Grenz-Saal, gänzlich von der üblichen Theater-Bestuhlung
entkernt, bildete der Rahmen für die erste Ratsversammlung nach Ausbruch der Corona-Krise.
So konnten sich die Ortspolitiker mit dem gebührenden Abstand treffen. Und die Tagesordnung trug dazu bei, dass sich gar nicht erst zu viel Aerosole im Raum ausbreiten konnten, denn alle Tagesordnungspunkte konnten ohne große Debatten meist einstimmig abgeschlossen werden. So konnten sich die Parlamentarier schon nach einer Stunde auf den Heimweg machen.
Auf Vorschlag der SPD wurde ihr Ortsvorsitzender Tom Lenuweit zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Kinder, Jugend und Soziales gewählt. Durch die Wahl übernimmt Ratsherr Lenuweit auch die kraft Amtes an den stellvertretenden Ausschussvorsitz gebundene Funktion als stellvertretender Vorsitzender des Beirats der Kita Zauberbaum.
Neuer Vertrag mit kommunit
Die gesamte IT-Infrastruktur der Quickborner Verwaltung wird vom IT-Zweckverband kommunit betreut, der u.a. auch für die Städte Barmstedt udn
Wedel sowie den Kreis Pinnberg zuständig ist. In Zukunft soll kommunit auch die IT-Ausstattung der öffentlichen Schulen realisieren. Dazu musste der Vertrag erweitert werden, Dies wurde
einstimmig beschlossen.
Leidiges Zitiergebot
Im letzten Jahr hat sich eine Konkretisierung bzw. Verschärfung der Rechtsprechung zu Satzungen ergeben. Die Rechtsgrundlage einer Satzung muss demnach möglichst vollständig, d.h. unter Angabe des Paragraphen, des Absatzes und des Satzes und mit allen Ergänzungen ("§XY, Absatz AB, Satz C in Verbindung mit §YZ, Absatz CD, Satz E“) zitiert werden. Dies gilt insbesondere für belastende Satzungen, also für die Abgaben- oder Beitragserhebung. Wenn die Satzung als sogenannte bewehrte Satzung Tatbestände enthält, die bei Zuwiderhandlung zur Androhung eines Bußgeldes ermächtigen, so sind auch diese Vorschriften in der Satzung anzuführen (so beispielsweise bei der Ermächtigung in § 134 GO: Eine Satzung, die für gewisse Zuwiderhandlungen Bußgeld vorsieht, muss einleitend § 134 Abs. 5 GO zusätzlich zitieren).
Deshalb mussten die Quickborner Spielgerätesteuersatzung, die Wettbürosteuersatzung und die Hundesteuersatzung nachgebessert werden - eine Formalie, der alle Ratsmitglieder zustimmten.
Über weitere Tagesordnungspunkte werden wir in gesonderten Beiträgen berichten.
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