6.5.2020 | Sehen wir Solarpanels, dann stehen diese meist auf den Dächern von Einfamilien- und Reihenhäusern oder auf einer großen grünen Wiese. Selten bis gar nicht finden wir sie auf
Mehrparteienhäusern. Wann hat der Mieter das Recht, sich eine Photovoltaikanlage auf das Dach zu setzen? Zu dieser Frage informiert die VHS Quickborn jetzt mit einem kostenlosen
Live-Stream.
Die VHS Quickborn möchte gemeinsam mit dem Referenten der Verbraucherzentrale, dem Wirtschaftsingenieur Steffen Schmidt am Donnerstag, 14. Mai von 18 bis circa 20 Uhr alle
interessierten Mieterinnen und Mieter über das Modell des Mieterstroms aufklären und Tipps geben, wie sie auf diese Weise als Bewohnerin und Bewohner eines Mehrparteienhauses regionalen und
regenerativen Strom beziehen können. Der Vortrag erläutert die technische Umsetzung, verdeutlicht die wirtschaftlichen sowie ökologischen Vorteile und zeigt auf, wie auch Verbraucherinnen und
Verbraucher in einem Mehrfamilienhaus von Solarstrom profitieren können!
Der Online-Vortrag der Verbraucherzentrale ist dank der Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) kostenfrei, eine Anmeldung ist für die auch im Stream begrenzten Plätze
notwendig.
Die Anmeldung kann über die VHS-Website www.vhs-quickborn.de zur Kursnummer 1214 oder per E-Mail an vhs@quickborn.de erfolgen.
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