15.1.2019 | Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz, Bürgermeister Ralf Martens aus der Nachbargemeinde Ellerau sowie der Geschäftsführer Wolfgang Seyb der AKN Eisenbahn GmbH waren der Einladung von Bürgermeister Thomas Köppl ins Rathaus Quickborn gefolgt, um gemeinsam die Vereinbarung über die Durchführung der Fußgängerquerung der Bahnstraße (L76) am Bahnhof Ellerau zu unterzeichnen.
„Ich begrüße sehr, dass wir nach einem langen Prozess nun die Umsetzung der Maßnahme angehen können und danke den Partnern, dass sie zu einer gemeinsamen Unterzeichnung nach Quickborn gekommen sind. Das ist ein starkes Signal und zeigt deutlich, dass allen eine Umsetzung der Maßnahme am Herzen liegt“, so Bürgermeister Köppl.
Auch Verkehrsminister Buchholz zeigt sich erfreut über die gefundene Regelung. Dass er zur Vertragsunterzeichnung für ein relativ kleines Projekt angereist sei, zeige, dass der Landesregierung dieses Projekt am Herzen liege. Er hatte sich vor einiger Zeit auf Einladung der örtlichen FDP selbst ein Bild von der unbefriedigenden Situation gemacht. „Das Land ist sehr an einer Verbesserung der Verbindung zwischen den Ortsteilen sowie dem Zugang des Bahnsteig interessiert. Vor dem Hintergrund der perspektisch zu erwartenden Attraktivitätssteigerung der Bahnstrecke als S21 wird dieser Aspekt noch weiter an Bedeutung gewinnen. Ich freue mich, dass zwischen den beteiligten Kommunen nun eine einvernehmliche Regelung der Finanzierung gefunden wurde.“
Die Zugangsmöglichkeit zum Bahnhof Ellerau von Süden aus (Fußgänger-Querung der Bahnstraße L76) war im Jahre 2011 aus Verkehrssicherheitsgründen geschlossen worden. Damit gehen für die Bewohner aus dem Gebiet südlich der Bahnstraße erhebliche Umwege zum Bahnhof einher. Um diese Situation für die Betroffenen zu verbessern, wurde über mehrere Jahren die Umsetzung einer verkehrssicheren Querungsmöglichkeit der Bahnstraße mit Bahnsteigzugang projektiert.
„Für die Gemeinde Ellerau wird der Nutzen der Maßnahme vornehmlich auf der Quickborner Seite gesehen. Aber dieser neue Weg wird die bisher täglich bis zu 40 gefährlichen ebenerdigen Fußgängerquerungen auf Höhe des Rathauses deutlich verringern. Als Zeichen der guten Nachbarschaft und für alle Nutzer unterstützen wir das Projekt und beteiligen uns auch an der Kostensteigerung“, hob Bürgermeister Ralf Martens hervor. „Für die AKN ist ein sicherer und bequemer Zugang der Fahrgäste von großer Bedeutung, wir haben uns deshalb von Beginn an für die Maßnahme eingesetzt“, stellt AKN-Geschäftsführer Seyb heraus.
Baubeginn im Jahre 2020
Vereinbart wurde zwischen den Beteiligten - der Stadt Quickborn, der Gemeinde Ellerau, dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV) sowie der AKN -, dass die Maßnahmenplanung und –durchführung federführend durch den LBV erfolgt. Die Kosten werden von den Kommunen übernommen. Der LBV hatte hierzu eine Planung erarbeitet. Vorgesehen ist eine leichte Verschwenkung der L 76 auf der Höhe der Einmündung des Ölmühlenweges, so dass auf der Bahnseite eine Fläche eingerichtet werden kann, auf der die Reisenden nach Verlassen des Bahngeländes bei Straßenverkehr warten können, bevor sie die Straße überqueren. Eine Ampel wird es aber nicht geben.
Auf dieser Grundlage hat die Stadt Quickborn auf der Südseite der Bahnstraße zwischenzeitlich den notwendigen Grunderwerb getätigt. Auch wurden dort stehende Bäume bereits gefällt. Die AKN
ihrerseits trägt die Kosten für die Umlaufsperren und die damit zusammenhängenden Umbaumaßnahmen inklusive der notwendigen Beschilderung.
Darüber hinaus musste zwischen den Kommunen eine Übereinkunft über die Kostentragung gefunden werden. Hierüber hatte es zwischen der Stadt Quickborn und der Gemeinde Ellerau einen längeren
Abstimmungsprozess gegeben, der zum Ende des Jahres 2017 einvernehmlich abgeschlossen werden konnte. Eine aktualisierte Kostenschätzung des Landesbetriebs hatte im Frühjahr 2018 allerdings eine
deutliche Kostensteigerung zum Ergebnis. Statt knapp 150.000 EUR schlägt die Maßnahme nun mit 286.000 EUR zu Buche. Zwischen den Beteiligten musste hierüber eine weitergehende Regelung
erfolgen. Die Gemeinde Ellerau erhöht ihren Anteil von 40.000 EUR auf 60.000 EUR, die Stadt Quickborn übernimmt die restlichen Kosten. Diese belaufen sich nach dem Stand der Kostenschätzung
auf 212.000 EUR, denn es konnte noch eine Förderung des Kreises Pinneberg von 14.000 EUR eingeworben werden.
Verkehrsminister Buchholz rechnet damit, dass die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren noch in diesem Jahr abgeschlossen werden können. Wenn es dann keine weiteren Verzögerungen durch Klagen o.ä. gibt, kann mit den Bauarbeiten 2020 begonnen werden.
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