8.1.2019 | Auf unterschiedliche Weise soll die Ausbreitung von Spielhallen in Quickborn verhindert werden. Wie die FDP jetzt in einer Presseerklärung erläutert, haben die Liberalen
bereits mit einem Antrag vom 12. Dezember 2018 die Erhöhung der „Spielgerätesteuer" ins Spiel gebracht. In der Dezember-Sitzung hatte die Ratsversammlung bereits einen B-Plan verabschiedet, der
keine neuen Vergnügungsstätten zulässt.
Die verabschiedeten Einschränkungen über Bebauungspläne, die auch von der FDP unterstützt wurden, reichen nach Auffassung der Liberalen nicht aus und müssen durch weitere Maßnahmen verstärkt werden. Zu diesem Zweck hat die FDP bereits am 12. Dezember letzten Jahres einen Antrag auf Erhöhung der sogenannten Spielgerätesteuer für die nächste Sitzung des Finanzausschusses auf den Weg gebracht.
Die Steuererhöhung soll zukünftige Ansiedlungen regulieren und bestehende Spielhallen stärker zugunsten der Stadtkasse besteuern. Diese Maßnahme unterstützt die bisher
getroffenen örtlichen Einschränkungen für Spielhallen über Bebauungspläne, gilt darüber hinaus anders als Bebauungspläne aber für das gesamte Quickborner Stadtgebiet.
Der Antrag der FDP-Fraktion vom 12. Dezember lautet wie folgt:
„Die FDP- Fraktion beantragt, den Steuersatz für das Halten eines Spielgerätes mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen im Sinne des § 33 i der Gewerbeordnung sowie an den
übrigen in § 1 genannten Orten auf 18,0 v.H. der Bruttokasse zu erhöhen. Bei Verwendung von Chips, Token und dergleichen ist der hierfür maßgebliche Geldwert zugrunde zu legen.“
Fraktionsvorsitzende Annabell Krämer erklärt: „Der wesentliche Grund für die von uns beantragte Erhöhung der Vergnügungssteuer ist eine Begrenzung von weiteren Ansiedlungen von Spielhallen im
Stadtgebiet. Von Spielhallen geht eine große Suchtgefahr aus, die sich u.a. für die an Spielsucht Erkrankten in einer erhöhten Beschaffungskriminalität zeigt, die wiederum negative Folgen für
die Quickborner EinwohnerInnen hat.“ Vize Fraktionschef und stellvertretender Bürgermeister Thomas Beckmann stellt klar: „Spielhallen dürfen nicht den Einzelhandel verdrängen und damit die
Attraktivität der Innenstadt reduzieren. In Quickborn sind mehr als hinreichend Spielhallen u.ä. Einrichtungen vorhanden.“
B-Plan gegen Spielhallen verabschiedet
In der Beschlussvorlage der Verwaltung für die letzte Ratsversammlung wird daran erinnert, dass 2017 der "Zentrale Versorgungsbereich (ZBV)" neu definiert wurde. Dieser umfasst die Straßenzüge Bahnhofstraße, Gerberstraße, Am Freibad und Schulstraße 1 und 3 sowie den Bereich der Bebauung rund um die Klöngasse, Kieler Straße beiderseitig südlich der Kreuzung Pinneberger Straße/Bahnhofstraße bis zum Nahversorger REWE und der Gebäude auf der gegenüberliegenden Straßenseite.
In diesem Bereich sowie im nahen Umfeld sind bereits drei Spielhallen ansässig, zusätzlich befindet sich an der Kieler Straße ein Wettlokal, das auf die Umnutzung einer Spielhalle zurückzuführen ist. An der Kreuzung Kieler Straße/Schulstraße ist kürzlich eine weitere Spielhalle hinzugekommen. Der Verwaltung lagen Anfragen weiterer Wett- und Geldspielanbieter vor.
Nach Ansicht der Verwaltung senkt aber die Häufung von Vergnügungsstätten wie Automaten- und Spielhallen, Wettlokalen und Wettbüros die Attraktivität eines Einzelhandels- und Versorgungsstandortes. Die Angebotsvielfalt sinkt und Dienstleistungs und Einzelhändler konkurrieren gleich in doppelter Hinsicht: Zum einen sehen sie sich wegen der Konkurrenz, die höhere Mieten zahlen kann, Mietsteigerungen ausgesetzt, zum anderen wird durch die neuen Anbieter die Markt- und Geschäftsumgebung abgewertet.
Die Verwaltung hatte deshalb der Politik vorgeschlagen, für den relevanten Bereich einen Bebauungsplan (B-Plan 110) aufzustellen, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung im ZBV zu sichern und „Trading Down"-Effekte zu vermeiden. Dazu sollen in dem "Mischgebiet" Vergnügungsstätten nicht zulässig sein. Für bestehende Anbieter besteht jedoch Bestandsschutz. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
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