25.3.2018 | Dieses Wochenende könnten die ersten schon zu sehen gewesen sein: Wahlplakate für die anstehende Kommunalwahl. Die Parteien konnten sich im
Hauptausschuss nicht auf ein Agreement einigen, erst vier Wochen vor der Wahl mit der Plakatierung zu beginnen.
Das Landesrecht sieht vor, dass Wahlplakate sechs Wochen vor einer Wahl aufgehängt wwerden dürfen. Bislang hatten sich die Quickborner Parteien darauf verständigt, dass für die Kommunalwahlen
eine engere Frist von vier Wochen gilt. Das wäre am 8. April der Fall gewesen. Wegen der Osterferien und daraus resultierenden personellen Problemen hätte die FDP den Termin gern auf den 3. April
vorgezogen, doch die anderen Parteien wiesen darauf hin, dass alle mit diesem Problem konfrontiert seien. Sie wollten bei dem regulären Termin bleiben.
Daraufhin kündigte Ines Glatthor für die Liberalen an, sich nicht an die 4-Wochen-Frist halten zu wollen, woraufhin auch die anderen Parteien das Agreement als hinfällig ansahen. Na dann: Viel
Spaß beim Betrachten all der mehr oder weniger schönen Kandidatinnen und Kandidaten!
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Bernd Weiher (Montag, 26 März 2018 22:17)
CDU, SPD und Grüne bleiben bei den vier Wochen
Heiko (Samstag, 28 April 2018 11:20)
Gebt das Geld lieber für sinnvolle Dinge aus. Wahlplakate braucht kein Mensch, Infrastruktur und sanierte Straßen schon. Beschäftigt euch doch bitte nicht mit euch selbst. Politik ist kein Selbstzweck. Wie das ganze Jahr gut arbeitet, muß nicht 4 Wochen vor der Wahl aus sich aufmerksam machen.