FDP will weiterhin Straßenausbaubeiträge abschaffen und kritisiert CDU

Robert Chyla, finanzpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, erläutert die Haltung seiner Partei zu den Straßenausbaubeiträgen
Robert Chyla, finanzpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, erläutert die Haltung seiner Partei zu den Straßenausbaubeiträgen

In der Diskussion um die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen hat sich jetzt die FDP Quickborn mit einer Presseerklärung zu Wort gemeldet. Wir veröffentlichen sie nachfolgend im Wortlaut.

 

 

„Die FDP-Fraktion Quickborn stellte bereits am 15.12.2017 als einzige Partei einen unbedingten Antrag, mit dem sie die sofortige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für Quickborn forderte. Die Fraktionen der CDU und der Grünen meldeten Beratungsbedarf an. Der Antrag wurde zurückgestellt, damit die erforderlichen Beratungen durchgeführt werden konnten.

 

 

Worum geht es?

 

 

 

Die Straßen und Wege, über die Grundstücke erschlossen werden, halten nicht ewig. Die Kommunen sind verpflichtet durch regelmäßige sachgerechte Ausbesserungsarbeiten ihre Straßen in Ordnung zu halten. Irgendwann einmal kommt aber der Tag, dass die Verkehrswege grundlegend saniert werden müssen. Genau dann stellt sich die Frage: Wer bezahlt diese Maßnahmen?

 

 

 

In der Regel der Bürger zum ganz überwiegenden Teil. Städte und Gemeinden verweisen auf das Gesetz. Umbau oder Verbesserungsmaßnahmen an vorhandenen Straßen sind vom Grundstückseigentümer zu bezahlen. Das ist der Grundsatz des Straßenausbaubeitragsrechts. Ganz so einfach ist dies allerdings doch nicht. Es gibt eine Vielzahl von Streitpunkten und am Ende entscheiden die Verwaltungsgerichte.

 

 

 

Was aber ist, wenn die Kommunen ihre Verpflichtung zur Durchführung der Instandhaltungsmaßnahmen nicht nachkommen. Die FDP Quickborn ist der grundlegenden Auffassung, dass die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen weder sinnvoll noch erforderlich oder geboten ist. „Sie führt zu einer erheblichen Ungleichbehandlung von Bürgern, stellt zugleich einen erheblichen Verwaltungsaufwand dar und führt zu einer Belastung der Bürger, die zum Teil als willkürlich empfunden wird,“ so der finanzpolitische Sprecher der FDP Fraktion Robert Chyla. „Die Erhebung der Beiträge ist im Wesentlichen intransparent, führt oft zu sozialen Härten und zu einem großen Unmut in der Bevölkerung, die das kommunale Handeln nicht mehr als adäquat ansehen kann.“

 

 

 

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat im Januar 2018 eine Vereinbarung getroffen, die zu einer Infrastrukturentlastung der Kommunen führt. Mit dieser Regelung versetzt das Land die Kommunen ab sofort, und zwar schon vor Änderung des FAG, in die Lage, den Verpflichtungen zum Ausbau zur kommunalen Infrastruktur besser nachkommen zu können. Hierzu stellt das Land Schleswig-Holstein jährlich weitere zusätzliche 15 Million Euro zur Verfügung.

 

 

 

Dieser Betrag ist zwar nicht derart gebunden, dass dieser allein für Straßenausbaubeiträge zu verwenden wäre, aber die Möglichkeit ist gegeben und offensichtlich auch so gewollt. Nach Angaben der Stadt Quickborn führt dieser Betrag zu einem Finanzmittelzufluss in Höhe von ca. 250.000 Euro jährlich.

 

Die Stadt Quickborn hat demgegenüber mitgeteilt, dass die Ausgaben für Straßenausbaubeiträge durch die Stadt im Mittel bei etwa 300.000 Euro p.a. liegen würden. Die Stadt Quickborn vertritt die Auffassung, dass sich die Stadt einen Verzicht auf Straßenausbaubeiträge nicht leisten könne.

 

 

 

Diese Auffassung wird von der FDP nicht geteilt.

 

 

 

Robert Chyla: „Unter Zugrundelegung der bisher bekannten Zahlen bestünde eine Finanzierungslücke in Höhe von vielleicht 50.000 €. Diese Summe ist allerdings höchst relativ. Die Verwaltung übersieht in jeder Weise, dass mit dem Wegfall der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen auch weitere Kosteneinsparungen einhergehen.“

 

 

 

So ist unzweifelhaft festzustellen, dass der gesamte Verwaltungsaufwand, der mit der Erhebung der Beiträge verbunden ist, nicht mehr erforderlich sein wird. Es ist davon auszugehen, dass insofern mindestens eine halbe Vollzeitstelle bei der Stadt Quickborn nicht mehr erforderlich wäre, wodurch Einsparungen in Höhe von sicherlich 50-70.000 € zu erwarten wären. Selbst wenn die Stelle nicht wegfallen würde, könnte die Arbeitskraft anderweitig Verwendung finden und dann dazu führen, dass Neueinstellungen nicht erforderlich werden würden.

 

 

 

Des Weiteren übersieht die Auffassung der Stadt, dass auch der weitere Aufwand, begründet durch Widersprüche und Widerspruchsverfahren, entsprechende Mehrbelastungen, Klageverfahren, Gerichts- und Anwaltskosten vollständig entfallen würden.

 

 

 

Belastbare Zahlen hat die Stadt Quickborn trotz Aufforderung von Annabell Krämer (MdL ) bislang nicht zur Verfügung gestellt. Es ist allerdings davon auszugehen, dass auch insofern zumindest weitere 50.000 € eingespart werden könnten.

 

 

 

Die Stadt Quickborn ist also durchaus in der Lage bereits heute auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu verzichten und würde somit nicht nur Mehrausgaben kompensieren, sondern vielmehr im Haushalt ein nicht unerhebliches Plus feststellen.

 

 

 

Die CDU-Fraktion hat, möglicherweise aus taktischen Erwägungen im Hinblick auf die Kommunalwahl unter dem 26 Februar 2018 einen eigenen Antrag eingebracht. Demgemäß ist festzustellen, dass die CDU sich wohl ausreichend beraten hat.

 

 

 

Der Antrag der CDU lautet sinngemäß, dass die Gebührenbescheide ausgesetzt werden, bis Klarheit über die künftige Gestaltung der Gebührensatzung geschaffen wurde.

 

 

 

Bis zu diesem Zeitpunkt (hierbei kann ausschließlich das Kalenderjahr 2021 gemeint sein) sollen nach Willen der CDU alle weiteren Grundsanierungsmaßnahmen für Straßen eingestellt werden, sofern diese noch nicht beauftragt wurden.

 

 

 

„Dieser Antrag darf getrost in den Bereich der „Augenwischerei“ verwiesen werden.“ so Robert Chyla weiter. Denn: „Eine Aussetzung von Bescheiden bedeutet eben nicht, dass Gebühren nicht erhoben werden. Hier gilt: aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Es kann also gut sein, dass die betroffenen Bürger in drei Jahren mit Bescheiden konfrontiert werden und hohe Beträge zahlen müssen, worauf der CDU Antrag nicht verweist.“

 

 

 

Eine solche Verfahrensweise ist ungehörig und nicht geboten.

 

 

 

Offensichtlich ist von der CDU auch gewollt, die erforderlichen Maßnahmen über zumindest drei Jahre nicht durchzuführen, mithin also Straßen und Wege sich selbst zu überlassen, um dann zu einer Situation zu gelangen, in der zweifelsfrei Maßnahmen erforderlich werden, die dann deutlich kostenintensiver ausfallen, als wenn die Maßnahmen zur Fälligkeit durchgeführt werden würden.

 

 

 

Robert Chyla: „Der Antrag wird dazu führen, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit auch die erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen der Stadt schlicht und ergreifend unterlassen werden, die Straßen und Wege der Stadt Quickborn „vergammeln“.

 

 

 

Die FDP hält eine solche Vorgehensweise für rechtswidrig.

 

 

 

Aus Sicht der FDP muss es Aufgabe sein, im Hinblick auf die bestehende Infrastruktur eine kontinuierliche und sachgerechte Instandhaltung vorzunehmen, die derart gestaltet ist, dass vorzeitige Sanierungsmaßnahmen nicht erforderlich werden und stattdessen eine Entlastung für die Bürger der Stadt Quickborn und am Ende auch für die Stadt selbst erreicht wird.

 

 

 

Nur so kann einerseits ein nachhaltiger Haushalt erreicht werden, andererseits ein Umgang im Sinne der Sparsamkeit mit vorhandenen Ressourcen."

 

 




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