Nachdem sich die Quickborner SPD bereits in einer Presseerklärung für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ausgesprochen hatte, hat sie jetzt ihre entsprechenden Anträge für den Ausschuss für kommunale Dienstleistungen, den Finanzausschuss und die Ratsversammlung am 26. März veröffentlicht.
Die SPD Quickborn wird in der nächsten Sitzung der Quickborner Ratsversammlung einen Antrag zur sofortigen Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung stellen. Ziel dieses Antrages ist, dass die
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erneuerung, den Umbau sowie die Erweiterung von Straßen, Wegen und Plätzen zum 31.03.2018 außer Kraft gesetzt wird. Dies gilt auch für bereits
begonnene oder geplante, aber noch nicht abgerechnete Maßnahmen.
Gleichzeitig fordert die SPD Quickborn, dass keine Erhöhung der Grund- und/oder Gewerbesteuer oder Kürzungen im sozialen oder schulischen Bereich aufgrund der Änderung der
Straßenausbaubeitragssatzung erfolgt.
Nach der Ablehnung einer Resolution an die Landesregierung zur Kompensation von Einnahmeausfällen durch die Mehrheit der Quickborner Ratsversammlung, drückt die SPD Quickborn nun auf das Tempo
zur Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung. „Nach Ablehnung der Resolution an die Landesregierung besteht nun überhaupt kein Anlass mehr, die Bürger im Unklaren zu lassen“, begründet SPD
Ratsherr Karl-Heinz Marrek den SPD Antrag. „Die SPD Quickborn hat in der Diskussion zur Resolution immer gesagt, dass wir für eine Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung sind und wollen jetzt
Klarheit haben“, so Karl-Heinz Marrek weiter. Kein Verständnis zeigt die SPD Fraktion für den Antrag der CDU, die „Gebührenbescheide auszusetzen“. Nach Ansicht der SPD Fraktion wird mit der
CDU-Formulierung „Aussetzung“ den Bürgerinnen und Bürgern nur Sand in die Augen gestreut. Die SPD Fraktion vermutet auch, dass die CDU hier nur auf Zeit spielen will, um nach der Kommunalwahl
möglicherweise die Satzung nicht zu ändern oder erst dann die Katze „Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuererhöhung“ aus dem Sack zu lassen. „Wo die Reise hingehen soll ist doch schon deutlich
erkennbar. Man muss nur zuhören können und wollen“, sagt Karl-Heinz Marrek und verweist auf die Äußerungen des CDU Vorsitzende im Kieler Landtag, Tobias Koch, und die Landtagesabgeordnete der
GRÜNEN, Ines Strehlau. Beide haben den Kommunen schon empfohlen, die Grund- und Gewerbesteuer zur Kompensierung von Einnahmeausfälle zu erhöhen. Auch die FDP spielt nach Ansicht von Marrek hier
kein ehrliches Spiel. Die FDP erwecke den Eindruck, dass sie ausnahmslos für die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen ist, sie sagt aber nicht, dass diese Forderung nicht für neue Straßen
gilt. „Wir dürfen die Bürger und Bürgerinnen in dieser Sache aber nicht täuschen oder falsche Erwartungen wecken“, kritisiert Karl-Heinz Marrek die FDP. Die SPD Quickborn befürchtet, dass CDU,
GRÜNE und FDP schon jetzt mit Steuererhöhung liebäugeln, so wie es die Landtagsabgeordneten der Jamaika-Koalition in Kiel den schleswig-holsteiner Gemeinden und Kommunen empfehlen. „Die SPD
Quickborn ist dagegen in dieser Frage eindeutig“, stellt Karl-Heinz Marrek fest, „wir lehnen eine Erhöhung der Grund- und/oder Gewerbesteuer oder Kürzungen im sozialen oder schulischen Bereich
infolge der Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung ab und haben dies in unserm Antrag für die Ratsversammlung auch eindeutig festgeschrieben.“
Der Antrag im Wortlaut
Die SPD-Fraktion beantragt:
1. Die Satzung der Stadt Quickborn über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau, die Erweiterung von Straßen, Wegen und Plätzen
(Straßenausbaubeitragssatzung) wird in Bezug auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erneuerung, den Umbau sowie die Erweiterung von Straßen, Wegen und Plätzen zum 31.03.2018 außer
Kraft gesetzt bzw. diesbezüglich aufgehoben. Dies gilt auch für bereits begonnene oder geplante, aber noch nicht abgerechnete Maßnahmen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die o.g. Satzung diesbezüglich zu ändern und zur Beschlussfassung vorzulegen.
3. Die Ratsversammlung beschließt, dass für die Kompensation der Einnahmeausfälle keine Erhöhung der Grund- und/oder Gewerbesteuer oder Kürzungen im sozialen oder schulischen Bereich
vorgenommen wird.
4. Das Land wird aufgefordert, im Rahmen der kommenden Neuordnung des kommunalen Finanzausgleiches einen Ausgleich für die nicht mehr zu erhebenden Straßenausbaubeiträge zu erbringen. Der
Bürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Appell an das Land zu richten.
Begründung:
Mit der Inkraftsetzung des Gesetzes zur Aufhebung der Erhebungspflicht für
Straßenausbaubeiträge entfällt die bisher geltende Rechtspflicht zur Erhebung von
Straßenausbaubeiträgen im Sinne der §§ 8 und 8a des Kommunalabgabegesetzes.
Unabhängig von einer kontroversen Diskussion zur Kompensation der Einnahmeausfälle durch das Land Schleswig-Holstein im Falle einer Aufhebung der Erhebungspflicht erkennt die SPD Quickborn an,
dass durch die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erneuerung, den Umbau sowie die Erweiterung von Straßen, Wegen und Plätzen die direkt betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu stark
belastet werden und die mit der Gesetzesänderung verbundenen Möglichkeiten einer Entlastung genutzt werden müssen.
Es ist daher nur konsequent, wenn die Stadt Quickborn, infolge der veränderter Rechtslage, diese Satzung wieder ändert und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger entlastet. Die Entlastung von
Bürgern auf der einen Seite darf aber nicht zu einer Belastung der Bürger und Bürgerinnen auf einer anderen Seite führen. Kommunale Steuererhöhungen oder Leistungskürzungen im sozialen oder
schulischen Bereich als Kompensation für die Einnahmeausfälle müssen daher ausgeschlossen werden.
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