Der lange Weg der Frauen

GUDELIUS: Augenblick mal!

 

Hier schreibt der Quickborner Autor Peter Gudelius einmal in der Woche zu Themen der Stadt, des Landes und der Welt. Was sich kritisch liest, mal mehr, mal weniger zugespitzt, will als Anregung verstanden sein und zum Nachdenken verführen. Herausgeber und Redaktion weisen darauf hin, dass die Beiträge die Ansicht des Kolumnisten wiedergeben.

Weitere Beiträge des Autors finden Sie in seinem Blog „Sprach-los".

 

Am 8. Mai 1949 legte ein seit Herbst des Vorjahres arbeitender Parlamentarischer Rat den Entwurf eines Grundgesetzes vor. Der Text wurde mit einigen Änderungen am 12. Mai 1949 von den drei westlichen Besatzungsmächten genehmigt, am 23. Mai veröffentlicht und damit in Kraft gesetzt.

 

Dieses Grundgesetz, das heute noch gilt – wenn auch mit vielen Anpassungen – war als Vorstufe einer Verfassung gedacht. Die war für die Wiedervereinigung Deutschlands geplant, endlich 1990 erreicht. Aber die Energie der Politik reichte nicht aus für die Ausarbeitung der seit 1949 angestrebten Verfassung. Man einigte sich auf die bequeme Lösung: Die DDR tritt der Bundesrepublik Deutschland bei. In dieser Hinsicht lebt unsere Republik immer noch ver-fassungslos.

 

Nun endlich Bühne frei für den langen Weg der Frauen, der nicht erst 1949 begann. Aber dieses Jahr war eine wichtige Station auf diesem Weg. 1949 lebten in der werdenden Bundesrepublik ungefähr genauso viele Frauen wie Männer. Von den 65 Mitgliedern des Parlamentarischen Rats waren aber sage und schreibe nur vier

Mitglieder Frauen: Helene Wessel (Zentrumsdelegierte von NRW), Helene Weber

(CDU-Delegierte NRW), Friederike Nadig (SPD-Delegierte NRW) und Elisabeth Selbert (SPD-Delegierte Niedersachsen).

 

Vier Frauen zwischen 61 Männern, genauer gesagt: vier Frauen unter 61 Männnern. Das hat die Damen aber nicht eingeschüchtert. Im Gegenteil. Sie haben den Herren den wichtigen 2. Absatz des Artikels 3) ins Stammbuch geschrieben:

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

 

Mit der Mitwirkung des Staates war es dann nicht so toll. Bis 1962 durften Frauen kein Bankkonto ohne Zustimmung ihres Mannes einrichten. Bis 1977 brauchte jede Frau die Genehmigung ihres Mannes, wenn sie eine Arbeit annehmen wollte. Bis 1993 dauerte es, bis eine Frau in Deutschland Ministerpräsidentin wurde – Heide Simonis.

 

Nur 9 Prozent der Abgeordneten des ersten Bundestags (1949 – 1953) waren Frauen. Im 13. Bundestag (2009 – 2013), also 60 Jahre später, waren es immerhin 33,4 Prozent – immer noch weit entfernt von Anteil der Frauen an  der Gesamtbevölkerung.

 

Natürlich hat jeder das Recht enttäuscht zu sein, dass alles so unerträglich langsam geht. Aber wo wären wir, wenn nicht diese standhaften vier Frauen vor 68 Jahren diesen einen Satz durchgesetzt hätten: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“

 

Fußnote: Die Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ ist bis zum 20. Juni im Foyer der Sparkasse Südholstein in der Pinneberger Rathauspassage zu sehen. In einem Zeitungsbericht hat die Journalistin Felicitas Mertin darauf hingewiesen. Dass sie das Grundgesetz nicht korrekt zitiert, soll ihr nicht vorgeworfen werden. Dazu ist sie wohl zu jung. Dort heißt es: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ und nicht „Frauen und Männer sind gleichberechtigt“. Diese Reihenfolge konnten die

„Mütter des Grundgesetzes“ 1949 noch nicht durchsetzen. Wahrscheinlich war ihnen das auch nicht wichtig.

 

 


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