Selten genug gibt die Stadt Quickborn Pressemeldungen zu aktuellen politischen Themen heraus, jetzt nahm sie Stellung zu einem Bericht in der Tagespresse über neue Ansiedlungs-Möglichkeiten an der Güttloh und stellt klar: Kein neuer Aldi-Markt an der Güttloh!
Der Berichterstattung zur jüngsten Beratung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt in Sachen Einzelhandelskonzept sei zu entnehmen, dass nun doch ein neuer Aldi an der Güttloh möglich sei, sagt die Verwaltung. Dies treffe jedoch nicht zu. „Hätte der Berichterstatter eine aktuelle Stellungnahme angefordert, dann hätten wir gesagt: 'Alle Fakten sind zutreffend wiedergegeben, aber die Schlussfolgerung ist falsch '“, heißt es in der Pressemeldung.
Nach dem neuen Einzelhandelskonzept entstünden keine neuen Märkte. Es
würden keine neuen Einzelhandelsflächen ausgewiesen, weder auf der ehemaligen Fläche „Falke“, noch auf anderen angrenzenden Flächen. Die Berichterstattung sei auch deshalb missverständlich, weil sehr alte Zitate von Bürgermeister Köppl falschen Schlussfolgerungen gegenübergestellt würden und damit eine
vermeintliche Differenz aufgezeigt werde, die es so gar nicht gebe.
Bürgermeister Köppl: „Meine seinerzeit getätigten Aussagen haben auch weiterhin Bestand und wurden inhaltlich durch das neue Konzept voll bestätigt“.
Es gehe in der Neufassung des Einzelhandelkonzeptes 2016 durch die beauftragte Fa. CIMA überhaupt nicht um die Ausweitung des Einzelhandelsstandortes Güttloh auf andere Grundstücke, sondern um eine Einschätzung, wonach aus heutiger Sicht die vorhandenen beiden Discountbetriebe Modernisierungs- und Erweiterungsmöglichkeiten erhalten könnten. Aber dafür müsste die Stadt Quickborn dies in ihrer Bauleitplanung für das Gebiet entsprechend beschließen. Der derzeit gültige Bebauungsplan schränke die Verkaufsflächengröße ein, so dass keine großflächigen Einzelhandelsbetriebe zwischen 800 und 1.400 qm möglich seien.
Der Einzelhandelsstandort Güttloh sei aus heutiger Sicht ein „ergänzender Nahversorgungsstandort“, bei dem in jedem Einzelfall zu prüfen sei, ob Verkaufsflächenerweiterungen vorhandener Betriebe negative Auswirkungen auf den „zentralen Versorgungsbereich“, nämlich die Innenstadt, haben könnten. Im Einzelhandelskonzept 2006 wurden flächenhafte Erweiterungen des Gebietes Güttloh als unverträglich eingestuft, weshalb es auch zu entsprechenden Ablehnungen neuer Einzelhandelsbetriebe habe kommen müssen. Andere Schlussfolgerungen hätten sich aus Sicht der Verwaltung auch nicht aus der öffentlichen Beratung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt über das neue Einzelhandelskonzept am vergangenen Donnerstag ergeben.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt werde seine Beratung am 11. Mai 2017 fortsetzen. Das Einzelhandelskonzept werde erst endgültig Wirksamkeit entfalten, wenn es durch die Ratsversammlung beschlossen worden sei. Danach sei
für die Erweiterung von Einzelhandelsflächen in die „Großflächigkeit“ eine Einzelfallprüfung erforderlich.
Tageblatt berichtete über Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
Das Quickborner Tageblatt hatte in seiner Ausgabe vom Sonnabend, dem 18. März, unter der Überschrift "Neuer Aldi am Güttloh ist möglich" berichtet, dass das neue Einzelhandelskonzept der Stadt Quickborn den Weg für die Modernisierung von Discountern am Güttloh freigebe. Das Blatt zitiert die CIMA-Mitarbeiterin Julia Lemke mit den Worten:„Im Gegensatz zu dem Einzelhandelskonzept von 2006 sagen wir: Er ist da, für Fußgänger, Autofahrer, auch aus Hasloh, dann soll man ihm die Möglichkeit zur Erweiterung geben. Man sollte eine Erweiterung zulassen, wenn es um den Erhalt geht." Und Stadtplanerin Friederike Lattmann wird zitiert:„Die Gutachter sagen: Eine Ausweitung des Angebots ist durchaus vertretbar, aber nicht, wenn noch andere Sortimente dazukämen."
Das Blatt erinnert daran, dass sich das Einzelhandelskonzept 2006 gegen eine Verlagerung des Aldi-Marktes auf das benachbarte Grundstück des Autohändlers Marc Falke ausgesprochen habe. Vor einem Jahr setzten die FDP, SPD und die Grünen den Wunsch von Aldi nach einer Umsetzung der Verkaufsräume erneut auf die Tagesordnung. Ihren Antrag, das Projekt vom Einzelhandelskonzept abzukoppeln, habe die Verwaltung als „voraussichtlich rechtswidrig" zurückgewiesen. Bürgermeister Köppl habe damals vorgeschlagen, ein neues Einzelhandelskonzept, das die Cima im Februar vorlegte.
Den Auftrag der Politik für das Gutachten findet sich hier.
Und hier ist das Einzelhandelsgutachten (109 Seiten).
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