Doppelpack

GUDELIUS: Augenblick mal!

 

Hier schreibt der Quickborner Autor Peter Gudelius einmal in der Woche zu Themen der Stadt, des Landes und der Welt. Was sich kritisch liest, mal mehr, mal weniger zugespitzt, will als Anregung verstanden sein und zum Nachdenken verführen. Herausgeber und Redaktion weisen darauf hin, dass die Beiträge die Ansicht des Kolumnisten wiedergeben.

Weitere Beiträge des Autors finden Sie in seinem Blog „Sprach-los".

 

Heute kommen ausnahmsweise gleich zwei Themen zur Sprache: Erstens Trump, zweitens die Mietpreisbremse im Kreis Pinneberg. Beide haben nur eins gemeinsam. Die Aktualität. Das sollte genügen.

Der große Augenblick

Heute ist der große Augenblick. Donald Trump, zum Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika gewählt,  wird vereidigt. Was alles das bedeutet, für die USA und die ganze Welt, sei dahingestellt. Nur eins ist sicher: Unsere Sprache wird um ein Wort reicher: trumpen.

Trumpen, ausgesprochen trampen (was mit trampen nichts zu tun hat) – trumpen bedeutet schwindeln, lügen, beleidigen und so.

Alle diese genauen deutschen Wörter sind jetzt überflüssig. Wir können es kurz machen: Fühlen wir uns beleidigt, sehen wir uns getrumpt.  Wenn uns jemand belügt, dann sind wir getrumpt worden. Wieder einmal ein Fortschritt: ein Wort sagt alles.

Bleibt nur eine Frage: Wann wird der Duden „trumpen – ich trumpe, du trumpst… usw. in sein Reich aufnehmen. Die Großzügigkeit der Duden-Redaktion ist bekannt. Sie akzeptiert sogar offensichtlich falsche Grammatik und lässt „gewunken“ als korrekt zu.

Zum besseren Verständnis: Es heißt zwar „stinken, stank gestunken“, aber immer noch „winken, winkte, gewinkt“. Ganz bestimmt nicht „winken, wank, gewunken“. Oder würden Sie sagen: Als ich ihn am Bahnhof verabschiedete, wank ich im zu? Na bitte.

Lassen Sie sich nicht trumpen!

Zwei Skandale in einem

Das Gesetz zur Mietpreisbremse macht es den Kommunen unmöglich, einen Mietpreisspiegel zu erstellen. Der Eigentümerverband Haus & Grund stellt notwendige Daten nicht zur Verfügung. Vermieter sind nicht verpflichtet, Auskunft über die Vormiete zu geben. Wohnungsuchende müssten die Auskunft einklagen. So in aller Kürze zu einem vor kurzem erschienenen Bericht im Hamburger Abendblatt.

Der erste Skandal: Das Gesetz zur Mietpreisbremse scheint vom Eigentümerverband Haus & Grund geschrieben worden zu sein, nicht vom Gesetzgeber. Der Gesetzgeber sollte sich schämen.

Der zweite Skandal: Der Eigentümerverband Haus & Grund bezeichnet die Mietpreisbremse als verfassungswidrig, weil die Vermieter in ihren Grundrechten eingeschränkt würden.

Von Grundpflichten hält der Eigentümerverband Haus & Grund offenbar nichts. Dabei sollte er doch wissen: Eigentum verpflichtet.
Es empfiehlt sich ein Blick ins Grundgesetz.


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