Am Sonntag, 27. November, dem 1. Advent werden in Quickborn wie in allen evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden im Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein neue Kirchengemeinderäte gewählt.
Kirchengemeinderäte tragen die Verantwortung für alle Entscheidungen,
die in einer Kirchengemeinde getroffen werden. Die Pastorinnen und Pastoren der Gemeinde gehören dem Rat automatisch an. Alle anderen werden gewählt: eine
Mehrzahl von Ehrenamtlichen und auch ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin, falls er oder sie genügend Stimmen bekommt. Wählen können alle Mitglieder der evangelisch-lutherischen Kirche ab dem Alter von 14 Jahren.
Auch wer keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat oder die Wahlbenachrichtigung nicht mehr finden kann, kann wählen. „Gehen Sie am 1. Advent einfach mit Ihrem Personalausweis in das Wahlbüro Ihrer Kirchengemeinde. Wenn Sie Kirchenmitglied sind, steht Ihr Name dort im Wählerverzeichnis,“ so Bernd Grund, Wahlbeauftragter des Kirchenkreises Hamburg-West/Südholstein.
Wer in einer Kirchengemeinde kandidiert, steht auf einer Liste im Schaukasten, im
Gemeindebrief, auf der Website der Gemeinde, im Wahlbüro und natürlich auf dem
Stimmzettel.
Kirchengemeinde Quickborn-Hasloh:
Gemeindehaus Quickborn
Ellerauer Straße 2,
11 - 18 Uhr
Gemeindezentrum Hasloh
Mittelweg 2
11 - 18 Uhr
Martin-Luther-Kirchengemeinde
Quickbon-Heide,
Gemeindehaus,
Lornsenstraße 21 - 23,
11 - 17 Uhr
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