Mehr Parkplätze! Damit setzte sich die Politik gegen die Verwaltung durch, als es in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt um die Bebauung des Geländes der
ehemaligen Schokoladenfabrik ging.
Auf der Tagesordnung stand die "6. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 97 Teil 1 'Gewerbegebiet-Mitte 1'", die unter anderem drei Mehrfamilienhäuser mit 105 Wohneinheiten vorsieht. Vorgelegt und teilweise von der Verwaltung in der Sitzung vorgetragen wurden zahlreiche Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung sowie aus der Behördenbeteiligung. Die meisten wurden von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen, nur in einem Punkt regte sich Widerstand: Die Lorenz-Gruppe als Investor will zwar drei öffentliche Car-Sharing-Plätze einrichten, hatte aber in einer Anregung darauf hingewiesen, dass durch abzugebende Flächen die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze ggf. nicht zu halten wäre. Die Verwaltung hatte daraufhin in ihrer Vorlage den Stellplatzschlüssel für das Gebiet auf 0,8 reduziert, da es sich um ein innerstädtisches Wohnquartier handele, das sehr gut an die öffentliche Infrastruktur angebunden sei. Insofern könne am Wohnstandort auch auf ein eigenes Kraftfahrzeug verzichtet werden.
Auf der Tagesordnung stand die "6. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 97 Teil 1 'Gewerbegebiet-Mitte 1'", die unter anderem drei Mehrfamilienhäuser mit 105 Wohneinheiten vorsieht. Vorgelegt und teilweise von der Verwaltung in der Sitzung vorgetragen wurden zahlreiche Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung sowie aus der Behördenbeteiligung. Die meisten wurden von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen, nur in einem Punkt regte sich Widerstand: Die Lorenz-Gruppe als Investor will zwar drei öffentliche Car-Sharing-Plätze einrichten, hatte aber in einer Anregung darauf hingewiesen, dass durch abzugebende Flächen die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze ggf. nicht zu halten wäre. Die Verwaltung hatte daraufhin in ihrer Vorlage den Stellplatzschlüssel für das Gebiet auf 0,8 reduziert, da es sich um ein innerstädtisches Wohnquartier handele, das sehr gut an die öffentliche Infrastruktur angebunden sei. Insofern könne am Wohnstandort auch auf ein eigenes Kraftfahrzeug verzichtet werden.
Ausschussvorsitzender Wolfgang Kluge (CDU) hielt dagegen, dass auch in Quickborn der Trend zu Zweit- und Dritt-Autos anhalte und deshalb zumindest an einer Quote von 1,0 festgehalten werden soll.
Es bestehe die Gefahr, dass die Anliegerstraßen zugeparkt würden. Sabine Bönning, bei der Stadt für das Projekt verantwortlich, erläuterte, dass man diesem Trend bei Einfamilien- und
Reihenhausbebauung auch Rechnung trage und dort auch 2 Stellplätze pro Wohneinheit vorsehe. Hier handele es sich aber um Geschosswohnungsbau, teilweise mit 2-Zimmer-Wohnungen, die vorwiegend von
Älteren und jüngeren Einzelpersonen genutzt würden. AKN und ZOB seien ebenso wie Einkaufsmöglichkeiten, Kita und Schulen fußläufig zu erreichen. Außerdem ändere sich auch bei Jüngeren das
Mobilitätsverhalten in der Weise, dass immer mehr auf ein eigenes Auto verzichtet werde.
Wolfgang Tröger (SPD) mochte dieser Argumentation nicht folgen. Er erlebe jeden Morgen, wie sehr auch Ältere auf das Auto angewiesen seien. Den Einwand von Fachbereichsleiterin Frederike
Lattmann, dass es schwierig sei, die gewünschte Anzahl von Stellplätzen auf der vorhandenen Fläche unterzubringen, konterte Ausschussvorsitzender Kluge mit dem Hinweis, dass beim nahegelegenen
Gertrudenhof mit großem Aufwand Tiefgaragenplätze geschaffen würden. Er trat dafür ein, dass für beide Bauprojekte die gleichen Maßstäbe hinsichtlich der Parkplatzvorgaben einzuhalten seien. Der
als Gast anwesende Seniorchef des dort zuständigen Bauunternehmens Schaffarzyk wies darauf hin, dass bei seinem Projekt sogar 25 Besucherparkplätze gefordert worden seien. Man könne im übrigen
auch zwei Tiefgaragen übereinander bauen, auch wenn dies natürlich mit höheren Investitionen verbunden sei. Bewohner schätzten sogar die Möglichkeit, mit dem Fahrstuhl direkt den Parkplatz zu
erreichen. Er habe bei den Interessenten für die Wohnungen im Gertrudenhof im übrigen die Erfahrung gemacht, dass auch 70- bis 80-Jährige noch ein eigenes Fahrzeug nutzten.
Fachbereichsleiterin Lattmann wies darauf hin, dass im B-Plan ohnehin keine konkrete Parkplatzquote vorgegeben werden könne, dies wäre erst bei der Baugenehmigung möglich. Wolfgang Tröger äußerte
aber die Sorge, dass sich bei einer Festschreibung der großzügigeren Quote im B-Plan eine strengere Regelung später nicht durchsetzen lasse. So einigte sch der Ausschuss darauf, dass für die
Vorlage zur Ratsversammlung der Passus in der Weise geändert wird, dass die Verwaltung eine Parkplatzquote von 1,0 anstrebt. Mit dieser Änderung wurde die gesamte Vorlage vom Ausschuss
einstimmig angenommen.
Kommentar schreiben