B-Plan für das Gelände der Schokoladenfabrik liegt ab 7. Juli öffentlich aus

In Kürze können die Bürger zu der geplanten Bebauung Stellung nehmen.
In Kürze können die Bürger zu der geplanten Bebauung Stellung nehmen.

3. 6.2016 | Vom 7. Juli bis zum 8. August haben die QuickbornerInnen Gelegenheit, die Pläne für de Bebauung des Geländes der ehemaligen  Schololadenfabrik im Rathaus einzusehen und ihre Stellungnahmen abzugeben

 

Die Ratsversammlung hatte in ihrer Sitzung am 18. Juni 2012 beschlossen, für das Gebiet zwischen der Feldbehnstraße und dem Justus-von-Liebig-Ring sowie zwischen Justus-von-Liebig-Ring und AKN-Trasse / zwischen Otto-Hahn-

Straße und der Straße An der Malchower Brücke die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Quickborn sowie den BebauungsplanNr. 97 Teil 1 der Stadt Quickborn „Gewerbegebiet Mitte 1“ aufzustellen und den Bebauungsplan Nr. 25 „Gewerbegebiet Feldbehnstraße“ insoweit aufzuheben. Die von der  Ratsversammlung in der Sitzung am 27. Juni 2016 gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfe der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des

B-Planes Nr. 97 Teil 1 „Gewerbegebiet Mitte 1“ der Stadt Quickborn für das oben

bezeichnete Gebiet, die B-Plan-Begründung und die Begründung  zur Flächennutzungsplanänderung (Erläuterungsbericht) liegen vom

 

7. Juli 2016 bis 8. August 2016 bei der Stadtverwaltung Quickborn in der Eingangshalle (Foyer) des Rathauses, Erdgeschoss, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn während folgender Zeiten montags, dienstags und donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr, mittwochs von 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr öffentlich aus.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der angegebenen Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des F-Planes und bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt

den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des F-Planes / des B-Planes nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung des B -Plan-Entwurfes nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig.

 

Neben der Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Quickborn besteht die zusätzliche Möglichkeit, die ausgelegten Entwürfe und weiteren Unterlagen im Internet unter

www.bob-sh.de einzusehen.

 

Umfangreiche Fachgutachten

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind in Form des Umweltberichtes zum Bauleitplan, des Landschaftsplanes der Stadt Quickborn,

im Rahmen von Fachgutachten sowie aus Stellungnahmen der betroffenen

zuständigen Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) zu folgenden Themen verfügbar:

 

Schutzgut Boden

geologische Bodenverhältnisse, Informationen zu Altlasten und sonstigen

Bodenverunreinigungen; vorhandene und künftige Bodenversiegelung; Maßnahmen zur Eingriffsminderung und zum Ausgleich (Umweltbericht, Geologische und Altlastenerkundung, Dokumentation Bodenabtrag + Entsorgung, Stellungnahmen zur Erdfallproblematik)

 

Schutzgut Wasser

(Oberflächenwasser und Grundwasser): Grundwasserspiegel und Grundwasser

fließrichtung; Versickerungsfähigkeit und Grundwasserneubildung; Auswirkungen

der geplanten Neubebauung auf die Grundwasserneubildung; (Umweltbericht,

TÖB-Abwägungsprotokoll)

 

Schutzgut Klima und Luft:

Mikroklimatische Ausgangssituation einschließlich Luftgüte und zu erwartende

Veränderungen; lokalklimatische Auswirkungen, Umweltbericht, TÖB-Abwägungsprotokoll)

 

Schutzgüter Pflanzen und Tiere

einschließlich Arten- und Lebensgemeinschaften sowie biologische Vielfalt und Artenschutz: vorhandener Vegetationsbestand und Biotoptypen,

Bewertung der Vegetationsstrukturen und der planungsbedingten Veränderungen, erforderliche Baumfällungen und vorgesehene Ausgleichspflanzungen; Vorkommen geschützter Arten und Auswirkungen der Planung auf diese Arten einschließlich Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger Auswirkungen; (Bestandsaufnahme, Artenschutz-Fachbeitrag, Umweltbericht , Landschaftsplan)

 

Landschaftsbild

Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes, voraussichtliche

Veränderungen durch die Neubebauung und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger Auswirkungen, (Umweltbericht, Landschaftsplan)

 

Schutzgut Mensch

einschließlich menschliche Gesundheit: Verkehrsdaten und -prognosen,

Lärmbelastung auf vorhandene und geplante Bebauung durch angrenzende Straßen und vorhandene Gewerbebetriebe sowie durch Eisenbahn -

und Luftverkehr; Ermittlung und Bewertung zusätzlicher Lärmbelastungen durch planungsbedingte Neuverkehre, Ermittlung und Bewertung der Lärmbelastung künftiger Bewohner des Baugebietes sowie Entwicklung von Maßnahmen zum passiven Schallschutz (Schalltechnische Untersuchung, Umweltbericht)

 

Kultur- und sonstige Sachgüter:

Biotopstruktur (Bestandsaufnahme, TÖB-Abwägungsprotokoll) Aussagen zu

Wechselbeziehungen und -wirkungen zwischen den Schutzgütern. (Umweltbericht)

 

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.


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