Hermanns von der Heide entdeckt Fehler im Haushalt 2014

Ratsherr Hermanns von der Heide veranlasste eine Korrektur im Bericht 2015.
Ratsherr Hermanns von der Heide veranlasste eine Korrektur im Bericht 2015.

Einen Fehler entdeckte der fraktionslose Ratsherr Ulf C. Hermanns von der Heide (von Beruf Steuerberater) in den kürzlich vorgelegten Berichten der Verwaltung zum Jahresende 2015 in der Darstellung des Haushalts 2014. Inzwischen hat die Verwaltung den Fraktionsvorsitzenden eine korrigierte Fassung übermittelt. Er mahnt außerdem die Zahlen für 2015 an.

Es ging um ein Wort und ein Vorzeichen: Unter der Überschrift „Finanzierungstätigkeit" war als Ergebnis von Einzahlungen (Kreditaufnahmen) in Höhe von  rund 16,7 Millionen Euro und Auszahlungen (ordentliche Tilgungen) in Höhe von rund 12,5 Millionen Euro ein „Fehlbetrag" von rund 4,2 Millionen Euro ausgewiesen, obwohl es in Wahrheit ein Überschuss von 4,2 Millionen Euro ist. „Der dezente Unterschiedsbetrag beträgt rund 8 Millionen Euro", schreibt Hermanns von der Heide dazu. „Haben oder nicht haben, davon finanzieren andere ganze Sporthallen."

 

Richtig zu Ende gerechnet, hätte sich ein Gesamt-Fehlbetrag von über 8 Millionen Euro ergeben. Weil aber bei der Addition die richtigen Zahlen berücksichtigt wurden, war in dem Datenblatt zum Haushalt 2014 richtigerweise ein Gesamt-Fehlbestand von "nur" 4,078 Millionen Euro ausgewiesen.

 

In einem Schreiben an die Verwaltung bedankt sich Hermanns von der Heide „ für die, aufgrund meines Hinweises, schnelle und unbürokratische Richtigstellung." Das Ergebnis entspreche auch dem positiven Cashflow der vorgelegten Jahresabrechnung 2014.

Hermanns von der Heide mahnt: „Bitte beachten Sie dies auch in den Folgejahren, dass da kein falscher 'Zungenschlag' in die Prognosen hinein kommt. Vielleicht sieht es ja doch nicht so dramatisch aus, wie es so oft unreflektiert in der Öffentlichkeit verbreitet wird.

Gibt es denn vielleicht schon, allen Hinweisen zum Trotz, einen etwas früheren belastbaren Datenbestand für das Jahr 2015? Die gesetzliche Frist zur Aufstellung des Jahresabschlusses ist ja bereits verstrichen und normaler Weise, wenn ein gut funktionierendes IT-System zum Einsatz kommt, ist die Aufstellung des ersten Jahresabschlusses ein Knopfdruck. Es ist dann völlig normal, dass dann danach, auch aufgrund der Hinweise des Prüfers, noch notwendige korrigierte Bewertungsansätze vorzunehmen sind.

Ich scheue mich, ohne belastbare Datenbasis, Prognosen für die finanzielle und wirtschaftliche Zukunft unserer Stadt abzugeben. Oder womöglich gar meine Meinung dazu zu äußern, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um die Situation der Stadt zu verbessern.

Ich glaube schon, wenn solche Organisationsmängel beseitigt wären, dann hätten es auch die Entscheidungsträger von Politik und Verwaltung erheblich leichter", schließt Herrmanns von der Heide.


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