913 Kita-Plätze in Quickborn

Fachbereichsleiter Carsten Möller informierte über die Kita-Situation in Quickborn
Fachbereichsleiter Carsten Möller informierte über die Kita-Situation in Quickborn

In der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Soziales am 10.5.2016 informierte Fachbereichsleiter Carsten Möller über die aktuelle Situation der Kindertagesstätten in Quickborn. Wir geben hier seinen Bericht wieder.

 

Allgemeines

In den acht Kindertagesstätten (Kitas) in Quickborn gibt es insgesamt 913 Kita-Plätze (110 Krippen-, 563 Elementar- und 240 Hortplätze).

Die Vergabe der Kita-Plätze erfolgt durch die Kita-Leitungen in der Regel zum 1.8. eines jeden Jahres nach folgenden Kriterien:

1. Kinder aus Quickborn haben Vorrang

2. Alter und Geschlecht: Geachtet wird auf eine Mischung der Gruppen

3. Kindern mit Geschwistern derselben Kita haben Vortritt

4. Soziale Dringlichkeit

5. Berufstätigkeit der Eltern

6.  Anmeldedatum.

 

Krippenplatzbereich

Zum 31.12.2015 gab es 533 Kinder (31.12.2014: 534 Kinder) unter 3 Jahren. Einem Anteil von 35 % entsprechen 187 Plätze. Dies bedeutet, dass mindestens 187 Plätze für unter 3-jährige in Quickborn in Kindertageseinrichtungen oder im Rahmen der Tagespflege bereitgestellt werden müssen. Per 31.12.2015 gab es insgesamt in Quickborn 180 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren. Dies ergibt eine aktuelle Betreuungsquote von 33,8 %.

 

Schleswig-Holstein hat im Vergleich zu den westdeutschen Flächenländer mit 31,4 % die höchste Betreuungsquote bei unter dreijährigen Kindern erreicht. Die Nachfrage ist in diesem Bereich (nicht zuletzt wegen der neuen Baugebiete z.B. B-Pläne 104 und 106) steigend, so dass davon auszugehen ist, dass kurz-/mittelfristig weitere Plätze geschaffen werden müssen.    

 

 

Entwicklung der Krippenplätze in Quickborn von 2007 bis 2016

 

Einrichtung

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

AWO-Kita

5

10

10

10

10

10

10

10

10

10

DRK-Kita

0

0

20

20

20

20

20

20

20

20

Ev. Kita

0

0

10

10

10

10

10

10

10

10

Kath. Kiga

0

0

0

0

0

10

10

10

10

10

JUH Quickelbü

10

10

15

15

15

15

15

15

15

15

JUH Wilde 13

5

5

10

10

10

10

10

10

10

10

Kita „Zauberbaum“

10

10

10

10

10

10

10

10

10

10

JUH „Kleine Wilde“

0

0

0

0

0

0

0

25

25

25

Zwischensumme

30

35

75

75

75

85

85

110

110

110

Tagespflegeplätze

28

38

36

36

51

60

60

60

70

70

Gesamtzahl

58

73

111

111

121

145

145

170

180

180

 

Anmeldungen und Absagen im  Kita-Krippenbereich zum 1.8.2016:

Es lagen insgesamt 187 Anmeldungen vor - es konnten 91 Zusagen erteilt werden (96 Absagen). Ein Teil der „Absagen“ wird in der Tagespflege versorgt sein bzw. versorgt werden können. Ein Teil der Plätze wird regelmäßig nicht in Anspruch genommen, es kommt zu nachträglichen Zusagen.

 

Tagespflege:

Mit der Familienbildung Pinneberg wurde vertraglich vereinbart, dass im Rahmen der Tagespflege (TP) 70 Plätze vorgehalten werden. Aktuell gibt es 63 TP-Plätze, aber zum 01.08.2016 sind es nur noch 53 TP-Plätze, da zwei TP-Personen ihre Tätigkeit beenden. Leider lassen sich immer weniger Personen zu TP-Personen qualifizieren.

Es kommt erschwerend hinzu, dass TP-Plätze für die Eltern teurer sind als die vergleichbaren Kita-Krippenplätze. Zwar nimmt der Kreis Pinneberg die Differenzkosten-Erstattung (TP-Kosten abzüglich Kita-Krippenplatz-Gebühr) vor, aber trotzdem zahlen die TP-Eltern mehr, da sie bei der Differenzkostenerstattung mit einem zusätzlichen Betrag von 40 Euro (als häusliche Ersparnis beim Mittagessen belastet werden) und in Quickborn geringere Kita-Krippen-Gebühren gelten als die Richtlinie des Kreises es (auch im Rahmen der Erstattung) vorsieht. Ferner ist auch die Urlaubs- und Krankheitssituation bei TP-Personen zu berücksichtigen.    

 

Bedarfsanmeldungen bei der Stadt Quickborn:

Bei der Stadt Quickborn haben sich 13 Eltern mit einem ungedeckten Versorgungsbedarf im Krippenbereich gemeldet. Diese fragten 14 Plätze nach. Nach Kenntnis der Stadt sind davon mindestens 2 Kinder bisher in der Tagespflege versorgt. Der bisher nicht gedeckte Bedarf liegt demnach zwischen  11 und 15 Krippenplätzen.

 

Fazit:

Durch die neuen Baugebiete (B-Pläne 104 und 106 ) wird sich der Bedarf zur Schaffung weiterer Krippenplätze erhöhen. Zur Zeit wird geprüft, ob weitere Kita-Krippenplätze geschaffen werden können. Dafür sind Gespräche mit Dritten (z.B. Kita-Aufsicht des Kreises Pinneberg) unerlässlich und zu terminieren.

 

Kurzfristige Maßnahmen (zum Kindergartenjahr 2016 / 2017):

Es sollen zusätzliche Kapazitäten in der Johanniter-Kita Quickelbü eingerichtet werden. Durch die Auslagerung der Schulkind-Gruppen (Hort und Pädag. Mittagstisch) könnten zusätzlich 15 Krippen- und 10 Elementarplätze geschaffen werden. Hierzu gibt es am 04.05.2016 ein Abstimmungsgespräch mit der Kita-Aufsicht des Kreises Pinneberg, dessen Ergebnis in der Sitzung mündlich vorgetragen wird.

 

Mittelfristige Maßnahmen (Kindergartenjahr 2017 / 2018):

      Schaffung zusätzlicher Krippenplätze (40 Plätze) und 40 Elementarplätze durch den Bau einer neuen Kita (auf dem Grundstück der Freien Gemeinschaftsschule am Justus-von-Liebig-Ring)

      Schaffung zusätzlicher Krippenplätze durch weitere Auslagerung der Hortgruppen der anderen Kitas – auch hier sind Gespräche mit der Kita-Aufsicht sowie den betroffenen Kita-Trägern und Kita-Leitungen zu führen.

      Ausweitung der Tagespflege durch zusätzliche Personen, die sich qualifizieren lassen wollen sowie ggf. Bereitstellung vom Räumlichkeiten durch die Stadt     

 

Elementarbereich

Bei der Berechnung der Betreuungsquote ist von 3,5 Jahrgängen auszugehen, da nicht alle Kinder mit Vollendung des 6. Lebensjahres die Kitas verlassen, um in die Schule zu gehen. Für diesen Bereich ist per 31.12.2015 von 626 Kindern auszugehen. Dem stehen aktuell 563 Plätze gegenüber Zum 01.08.2016 werden in der AWO-Kita 20 zusätzliche Plätze eingerichtet, so dass dann insgesamt 583 Elementar-Plätze in Quickborn zur Verfügung stehen.

Ferner werden 22 Kinder außerhalb Quickborns betreut, so dass sich eine Betreuungsquote von 96,7 % ergibt.

Aktuell gibt es noch 20 freie Plätze, denen 36 unversorgte Kinder gegenüber stehen. Bis auf wenige Ausnahmen (11 Fälle) haben die Kinder auch den Platz erhalten, den die Eltern angefragt haben.
In Quickborn-Heide gibt es keine Warteliste. In den dortigen Einrichtungen konnten die Plätze so vergeben werden, dass auch Kinder, die bis Ende 2016 drei Jahre alt werden, bereits eine Zusage für einen Kita-Platz erhalten haben.

In Quickborn-Ort ist die Situation etwas angespannter. Es gibt noch Kinder, die bislang nicht mit einem Platz versorgt sind. Diese werden auf freie Kapazitäten in anderen Einrichtungen verwiesen bzw. erhalten evtl. eine Zusage für das Johanniter Kinderhaus Quickelbü (s. unter kurzfristige Maßnahmen Krippenbereich).

Eltern, deren Kinder im 1. Halbjahr 2017 drei Jahre werden, werden entweder auf frei gewordene Kita-Plätze verwiesen oder es muss mit den Kita-Leitungen erörtert werden, in welchen Gruppen zusätzliche Plätze durch Überbelegungen (ggf. auch bis zu 25 Kinder / Gruppe) geschaffen werden können.

In den letzten Jahren wurden die Angebote in den Kitas immer mehr den Bedürfnissen / Wünschen der Eltern angepasst. So ist die sog. „4-Stunden-Betreuung“ (bis 12.00 Uhr) aufgrund der Berufstätigkeit der Eltern ein Auslaufmodell.  Es wurden immer mehr 14.00 Uhr-Plätze bzw. Ganztagsplätze eingerichtet.

Fazit und Maßnahmen (s. unter Krippenbereich)

 

Hortbereich

Immer mehr Kinder benötigen eine Betreuung nach der Schule. In den Kitas stehen dafür insgesamt 240 Betreuungsplätze zur Verfügung. Der aktuelle Bedarf konnte im engen Zusammenwirken mit dem Verein Betreuungsschulen Quickborn e.V. (130 Plätze) bislang nahezu gedeckt werden. Bei insgesamt 766 Kindern im Grundschulalter entspricht dies einer Quote von 48,3 %. Ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf einen Hortplatz besteht nicht.

Insbesondere im Jahre 2015 wurden das Angebot an Plätzen ausgeweitet. Es wurden durch die Außenstelle der AWO-Kita und dem Verein Betreuungsschulen über 50 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen.

Der Bedarf in Quickborn-Heide kann zum 01.08.2016 durch die befristete Einrichtung einer zusätzlichen Hortgruppe in der Kita Wilde 13 gedeckt werden.  

Es wurden in Quickborn insgesamt 83 Hortplätze angefragt. 60 Zusagen konnten erteilt werden. Der Fehlbedarf von 23 Plätzen kann / wird durch die 3. Hortgruppe in der Wilden 13 (s.o) sowie durch freie Plätze beim Verein Betreuungsschulen und auch durch die Freie Gemeinschaftsschule gedeckt.

Auch im Hortbereich  wird sich die Nachfrage / der Bedarf in den nächsten Jahren kontinuierlich erhöhen. Der Bedarf soll durch Auslagerung der Gruppen in freie Klassenräume in den Schulen in Quickborn-Ort  und durch neue geschaffene Räumlichkeiten in Quickborn-Heide gedeckt werden. 

 

Abschlussbemerkung

Seit 2007 hat die Stadt Quickborn das Kita-Angebot in allen Betreuungsbereichen deutlich ausgeweitet. Hierfür sind in den letzten Jahren erhebliche finanzielle Mittel im investiven Bereich aufgewendet worden. 

Für den gesamten Kita-Bereich wendet die Stadt Quickborn derzeit aus eigenen Mitteln (Defizit) rd. 4,5 Mio. Euro p.a.  an Betriebskostenzuschüsse (zuzüglich der erforderlichen Mittel für die Tagespflege) auf.

 

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Anmerkung: Das folgende Gitternetz hat keine Bedeutung, es ist nur ein technisches Problem ..

 

 

 

                     
                     
                     
                     
                     
                     
                     
                     
                   

 

                     
                     
                     

 

 

 

 

 

 

 



 

 

 

 

 

 

 

 


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Kommentare: 1
  • #1

    N. Paulsen (Sonntag, 05 Juni 2016 00:42)

    Man darf all die Kinder nicht vergessen, die keinen Krippenplatz bekommen, weil sie unter einem Jahr sind, daher dem Gesetz nach keinen Anspruch haben. Hier ist deutlicher Handlungsbedarf vorhanden. Der Bedarf ist da, ganz real und für so manche Familie ein großes Problem. Diese Kinder sind in schönen Statistiken nicht enthalten. Quickborn könnte mehr tun als nur das, wozu sie von Gesetzes wegen verpflichtet sind.

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